pq_logo_mit_zertbau PQ-VOB

Die Präqualifikation für den Baubereich hat in den letzten Monaten weiter an Bedeutung zugenommen und wurde durch die Reform des (EU-)Vergaberechts weiter gestärkt.

Bereits seit einigen Jahren haben Bieter, die sich an Vergabeverfahren über die Lösungen der cosinex beteiligen, die Möglichkeit, neben den allgemeinen Kontaktangaben zum Unternehmen auch ihre PQ-Nummer sowohl für das Verzeichnis PQ-Bau als auch für das Pendant im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen (außer Bau) der Auftragsberatungsstellen entweder bereits mit der Registrierung oder nachträglich in den Stammdaten zu hinterlegen. Umgekehrt erhalten Vergabestellen die Möglichkeit, Unternehmen gezielt über die Suche nach den (eindeutigen) PQ-Nummern im System zu finden.

Keinen Beitrag mehr verpassen? Jetzt für unseren Newsletter anmelden und Themen auswählen

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Leider wird von der Möglichkeit, sich bereits in der E-Vergabeplattform als präqualifiziertes Unternehmen zu präsentieren, noch zu wenig Gebrauch gemacht. Dabei nutzen eine Reihe von Vergabestellen die E-Vergabeplattformen durchaus, um gezielt nach potentiellen Bietern (etwa im Vorfeld der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) zu recherchieren.

Ein Gastbeitrag von Herrn Dipl.-Ing. Andreas Wichert, Prokurist der Zertifizierung Bau GmbH und Verantwortlicher für den Geschäftsbereich Präqualifikation, gibt einen Überblick über den aktuellen Stand und wesentliche Änderungen im Zuge der Vergaberechtsreform.

Reform des Vergaberechts stärkt PQ-VOB

Mit der Reform des Vergaberechts im April 2016 hat die Bundesregierung die europaweiten Anforderungen an öffentliche Vergaben umgesetzt. Dabei spielt auch die Präqualifikation weiterhin eine wichtige Rolle.

Im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Bauleistungen hat sich die Präqualifikation seit über zehn Jahren bei der Eignungsprüfung bewährt. Über 9.000 Unternehmen konnten bislang in eine unter www.pq-verein.de geführte Liste eingetragen werden und rund 7.000 Vergabestellen der öffentlichen Hand sind für den Zugriff auf diese Liste freigeschaltet. Verantwortlich für die Eintragung in die Liste sind insgesamt fünf PQ-Stellen, darunter mit über 5.000 Unternehmen die Zertifizierung Bau GmbH (www.zert-bau.de).

Mit einem Eintrag gehören Unternehmen zum Kreis der qualifizierten Unternehmen, bei denen Auftraggeber ohne weitere Prüfung davon ausgehen können, dass diese den Anforderungen der VOB entsprechen – ein wirkungsvoller Beitrag zur Entbürokratisierung nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Vergabestellen.

Dass bei der Beauftragung von präqualifizierten Nachunternehmern für den Hauptunternehmer die sog. GU-Haftung entfällt, zählt zu den weiteren Vorteilen der Präqualifikation.

Präqualifikation und EU-Vergaben

Neben der Umsetzung europäischer Vorgaben war es Ziel der Vergaberechtsreform, öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen für EU-weite Aufträge mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu ermöglichen. Nach wie vor steht dabei jedoch die Vergabe an qualifizierte Unternehmen im Vordergrund, die auch zukünftig Nachweise zu ihrer Eignung vorlegen müssen.

Mit der Vergaberechtsreform wurde die VOB-Präqualifikation nicht nur fortgeführt, sondern gestärkt. Denn als sog. „amtliche Liste“ im Sinne der einschlägigen EU-Richtlinien ist die Akzeptanz der Präqualifikation nunmehr auch europaweit sichergestellt. Auch im Zusammenhang mit der Vorlage der für Aufträge oberhalb des Schwellenwerts von derzeit rund 5,2 Mio. Euro vorgesehenen Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vereinfacht der Eintrag in die amtliche Liste den Aufwand für alle Beteiligten wesentlich.

Für Lieferungen und Dienstleistungen, d.h. den VOL-Bereich, wird es voraussichtlich erst ab April 2017 eine amtliche Liste nach dem Vorbild der VOB-Präqualifikation geben.

Die Präqualifikation bei nationalen Vergaben von Bauleistungen

Die Vorgaben für europaweite Vergaben haben auch Einfluss auf Vergaben unterhalb des Schwellenwertes. Zwar steht hierzu eine umfassende Überarbeitung der Regelungen noch aus, mit der Neuherausgabe der VOB/A im April 2016 wurden jedoch einzelne Änderungen eingearbeitet, die auch positive Auswirkungen auf die Präqualifikation haben. So wurde die Grundlage zur Präqualifikation – die Leitlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) – auf die neue VOB/A abgestimmt.

Geänderte Vorgaben zur Präqualifikation

Zum Nachweis der Eignung werden auch zukünftig Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geprüft. Bisher ist dabei unter anderem die Zahl der Mitarbeiter der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Dies wurde – in Anpassung an EU-weite Vergaben – nunmehr auf „Kalenderjahre“ geändert. Die Angaben zur Zahl der Mitarbeiter werden damit aktueller, da der buchhalterische Abschluß eines Geschäftsjahres mitunter weit nach (oder vor) dem eigentlichen Jahreswechsel liegt.

Referenzen, die die Leistungsfähigkeit des Unternehmens belegen, wurden bisher nur berücksichtigt, wenn die Fertigstellung der Arbeiten innerhalb der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erfolgte. Referenzen, die älter waren, standen damit für die Einstufung der Leistungsbereiche nicht mehr zur Verfügung. Insbesondere bei Bauleistungen, die selten zur Vergabe kommen, war dies von Nachteil.  Für die Präqualifikation wurde dieser Zeitraum nunmehr auf fünf Jahre erweitert. Damit kann das Leistungsspektrum eines Unternehmens deutlich besser dargestellt werden.

Neu aufgenommen wurden Regelungen zum Ausschluß von Unternehmen. Zwingende  Gründe, ein Unternehmen von öffentlichen Vergaben auszuschließen sind u.a. bestimmte Straftaten von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, oder steuerrechtliche Verfehlungen.

In Anpassung an die überarbeitete VOB/A ist von einer Streichung infolge einer Straftat oder eines Fehlverhaltens abzusehen, wenn das Unternehmen eine sog. Selbstreinigung durchgeführt und nachgewiesen hat. Die Selbstreinigung umfasst alle Maßnahmen, die zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit des Unternehmens beitragen. Dazu zählen Ausgleichzahlungen für entstandene Schäden, die aktive Mitwirkung bei Ermittlungen zu Tatsachen und Umständen, die zum Fehlverhalten bzw. zur Straftat geführt haben sowie vorbeugende technische, organisatorische und personelle Maßnahmen.

Für den Nachweis von angemessenen Selbstreinigungen kann die Bestätigung einer externen neutralen Stelle nicht nur zur Fortführung der Präqualifikation beitragen, sie ist auch entscheidend für die Vertrauensbildung und damit Wiederherstellung der Integrität.

Die Zertifizierung Bau verfügt inzwischen über umfassende Erfahrungen bei der Prüfung und Überwachung sowohl von Selbstreinigungsmaßnahmen als auch von präventiven Compliance-Maßnahmen in Unternehmen der Bauwirtschaft (nähere Informationen unter www.zert-bau.de).

Zum Autor

Wichert

Andreas Wichert (Dipl.-Ing.) ist Prokurist der Zertifizierung Bau GmbH und verantwortet zudem den Geschäftsbereich Präqualifikation.
Die Zertifizierung Bau GmbH ist eine der führenden, bundesweit tätigen Zertifizierungsstellen in der Bauwirtschaft. Zu den Kunden zählen unter anderem Bauunternehmen, Ingenieurbüros, Baustoffhersteller und Schulungszentren mit Standorten im In- und Ausland. Die Dienstleistungen umfassen neben Zertifizierungen von Qualitäts-, Arbeitsschutz- und Compliancemanagement-Systemen auch die Präqualifikation für Bauleistungen sowie im Bereich der Medizinprodukte. Qualifikationsprüfungen im Bereich Tiefbau sowie die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben bis hin zur Nachhaltigkeit von Gebäuden runden das Angebot ab.
Die Zertifizierung Bau wurde im März 1993 aufgrund der damaligen dynamischen Entwicklung im Bereich der Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen als Verein gegründet. Seitens der Gründungsmitglieder wurde dabei der Bedarf für eine mit den Besonderheiten des Bauwesens vertraute Zertifizierungsstelle gesehen. Ziel war es auch, eine Zertifizierungstelle für andere sich abzeichnende Entwicklungen z.B. im Bereich Arbeitsschutz, Umwelt oder Personal vorzuhalten. Die heutige Leistungspalette bestätigt die früheren Einschätzungen. Aufgrund der dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung und großen Nachfrage nach den Leistungen der Zert-Bau wurde ein Rechtsformwechsel zur GmbH vollzogen.

Weitere Informationen: Aktualisierte Leitlinie für PQ VOB

Aufgrund der Änderungen in der VOB/A hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bereits im letzten Jahr die Leitlinie für die Durchführung von Präqualifikationsverfahren aktualisiert und im Bundesanzeiger bekannt gegeben (BAnz AT 28.10.2016 B7). Dabei geht es um die Voraussetzungen, unter denen Unternehmen in die vom „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ geführte, allgemein zugängliche Liste der präqualifizierten Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen werden.

Der Verein führt das Präqualifikationsverzeichnis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A in Verbindung mit § 122 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Dieses Verzeichnis ist nach dem BMUB zugleich ein amtliches Verzeichnis im Sinne von Art. 64 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU.