Digitalisierung in Deutschland

In ihrer Digitalstrategie greift die Bundesregierung bekannte Zielsetzungen aus Öffentlicher Beschaffung und Vergabe erneut auf. Bei der Verwaltungsdigitalisierung plant man inzwischen mit einem „OZG 2.0“.

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass dieses Ziel nicht erreicht werden wird. Im Juli berichteten wir, dass der Bund die Weiterentwicklung des OZG über 2022 hinaus plant. Ein Weiterentwicklungskonzept solle bis Ende 2022 vorliegen.

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Auch „Booster“-Dienste werden nicht pünktlich fertig

Dem entspricht eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Zwar liegt die Antwort selbst noch nicht öffentlich vor, aber wie Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, per Presseerklärung verlautbaren ließ, sei ihr zu entnehmen, dass es zum Jahresende „mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht einmal die im Mai neu festgelegten Top 35 Prio Dienstleistungen flächendeckend digital geben wird “.

Auch das Portal egovernment-computing.de berichtete mit Blick auf die Antwort der Bundesregierung, dass nicht einmal die die Hälfte der 35 so genannten „Booster“-Dienste für Bürgerinnen und Bürger bis Jahresende umgesetzt werden würden.

Verwaltungsdigitalisierung als Daueraufgabe

In ihrer Digitalstrategie, die im Rahmen einer Klausur des Kabinetts Ende August beschlossen wurde, spricht der Bund entsprechend bereits von einem „OZG 2.0“: Messen lassen wolle sich die Bundesregierung im voraussichtlichen Wahljahr 2025 unter anderem daran, dass die Erfahrungen aus der (dann erfolgten) Umsetzung des OZG bei Bund und Ländern Eingang in ein solches „OZG 2.0“ gefunden haben.

Für die Digitalstrategie hatte Verkehrsminister Volker Wissing, der im Bundeskabinett auch die Digitalthemen koordiniert, aus jedem Ressort „Leuchtturmprojekte“ eingesammelt, die – insgesamt 18 – noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden sollen.

Die Etablierung der Verwaltungsdigitalisierung als Daueraufgabe – die sie bereits ist – lautet dann auch die konsequente Zielsetzung unter der Überschrift 4.3 Lernender, digitaler Staat.

Bekanntmachungsdienst als Quell offener Daten

Ebenfalls messen lassen will sich der Bund an der bis 2025 erfolgten Etablierung eines nationalen Bekanntmachungsservices, über den die Bekanntmachungsdaten zu öffentlichen Auftragsvergaben in Deutschland an einer Stelle zentral und frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden können.

Dieses Ziel war erst vor einem Monat in der Start-up-Strategie der Bundesregierung erneut festgeschrieben, nachdem es schon im Koalitionsvertrag der Ampel zu finden war.

Die Daten, die aus diesem nationalen Bekanntmachungsservice gewonnen werden, sollen der „Herstellung von Transparenz, zur Erleichterung des Zugangs für interessierte Wirtschaftsteilnehmer und als Basis einer strategisch sowie nachhaltig ausgerichteten Beschaffung“ dienen.

Digitale Souveränität dank Beschaffung von Innovation

Ein weiterer Dauerbrenner ist die Beschaffung von Innovation, die der Bund einsetzen will, um innovative Lösungen zu priorisieren …

und dadurch deutschen und europäischen Innovationen aus Forschung und Entwicklung eine echte Chance und Wachstumspotenziale zu eröffnen und damit die digitale Souveränität entlang der gesamten Innovationskette bis hin zur Anwendung stärken.

Quellen und Links

Titelbild: cosinex