Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat in einer aktuellen Information über den weiteren Fahrplan zur Umsetzung der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) informiert und den bestehenden Leitfaden für Softwareanbieter aktualisiert.

Nachdem das parlamentarische Verfahren zur Novellierung der VergStatVO abgeschlossen ist, soll die Verordnung voraussichtlich Anfang April in Kraft treten.

Sobald die technischen Voraussetzungen zur Datenübermittlung erfüllt sind, gibt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) formal mit Vorlauf von mindestens drei Monaten im Bundesanzeiger bekannt, wann die Meldepflicht zur Vergabestatistik startet. Diese Zeitspanne soll Fachverfahrensherstellern für letzte Anpassungen der Systeme an die Liefervorgaben der Vergabestatistik zur Verfügung stehen.

Hieraus ergibt sich der folgende voraussichtliche Zeitplan:

  • 01.04.2020 Die aktuelle Liefervereinbarung wird abgelöst durch eine neue, welche die Änderungen der VergStatVO aus dem Prozess des parlamentarischen Verfahrens beinhaltet. Die Liefervereinbarung beinhaltet zudem eine Übersicht über alle Änderungen, sodass Fachverfahrenshersteller auf einen Blick sehen können, welche Anpassungen an den bereits stattgefundenen Implementierungen vorgenommen werden müssen.
  • 01.07.2020 Die Berichtsstellen können sich freiwillig bereits bei Destatis registrieren, damit sie rechtzeitig vor dem Start der Meldungen zur VgS die Berichtseinheit-ID erhalten, die sie zur Meldung via .CORE (common online rawdata entry) benötigen. Unter Berichtsstellen sind diejenigen Akteure zu verstehen, die Daten im Auftrag der Auskunftgebenden (in der Regel öffentliche Auftraggeber) an die Vergabestatistik melden.
  • 01.10.2020 Voraussichtlicher Start der Meldepflicht der Auskunftgebenden (spätestens dann müssen die Berichtsstellen sich auch registrieren, um zur VgS melden zu können).

Umsetzung der VergStatVO in den Lösungen der cosinex

Nachdem wir bereits verschiedentlich über den Umfang der zu meldenden Daten informiert haben, steht dieser mit Abschluss des parlamentarischen Verfahrens nun fest.

Im Vergabemanagementsystem (VMS) ist eine Funktion vorgesehen, um den Meldepflichten nach der VergStatVO umfassend nachzukommen. Für Vergabestellen, die noch nicht mit dem Vergabemanagementsystem arbeiten, sondern (nur) eine Vergabeplattform auf Basis des cosinex Vergabemarktplatz (VMP) im Einsatz haben, ist eine Umsetzung ebenfalls geplant.

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Bildquelle: Adobe Stock, stockpics