Der Bund forciert die Errichtung der für die Elektromobilität erforderlichen Ladeinfrastruktur. Dabei werden auch die Kommunen gefordert.

Eine Million öffentlich und diskriminierungsfrei zugängliche Ladepunkte im Jahr 2030“ – so lautet das ambitionierte Ziel, das sich die Koalition für die Elektromobilität gesetzt hat.

Dass es sich dabei um ein anspruchsvolles Vorhaben mit dem Potenzial zu innovativer Beschaffung handelt, belegt eine aktuell und noch bis zum 28. Februar laufende Challenge der Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH auf dem KoINNOvationsplatz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Masterplan Ladeinfrastruktur II

In einem jüngst veröffentlichten „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ skizziert die Bundesregierung ein konkretes Zielbild und führt die wesentlichen Herausforderungen sowie Maßnahmen auf.

Kommunen gelten dabei als Schlüsselakteure und sollen daher mit lokalen Masterplänen konkret in das Vorhaben eingebunden werden und ihrerseits lokale Masterpläne erstellen. Diese könnten, wie es in dem Masterplan heißt, als Voraussetzung und Grundlage für eine gezielte öffentliche Förderung durch den Bund dienen.

Lokale Masterpläne mit mögliche Ausschreibungen

Erarbeitet werden sollen diese lokalen Masterpläne möglichst bis Ende 2023 – unter Einbeziehung relevanter privatwirtschaftlicher Akteure. Inhaltlich sollen sie die lokalen Aufbauziele sowie die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen koordinierenden, regulativen, finanziellen und weiteren Maßnahmen abdecken, beispielsweise

  • Wettbewerbskonzepte durch konkurrierende Betreiber der Ladepunkte,
  • mögliche Ausschreibungen,
  • die Flächenakquise,
  • oder auch die Einbindung lokaler Akteure.

Eine diskriminierungsfreie Flächenbereitstellung müsse dabei sichergestellt werden. Berücksichtigt werden sollen auch integrierte Ansätze für die verschiedenen Verkehrsträger, etwa in Mobilitätshubs mit Ladeinfrastruktur.

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Ausschreibungsmuster angekündigt, Leitfaden verfügbar

Im Masterplan wird wird ein Muster für lokale Masterpläne angekündigt, welches die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) zur Verfügung stellen werde. Dieses ist im Downloadbereich der NLL derzeit noch nicht zu finden, wohl aber ein Leitfaden zur Vergabe und Genehmigung von Ladeinfrastruktur für kommunale Akteure und diverse weitere Handreichungen und Unterlagen.

Bis zum zweiten Quartal 2023 sollen überdies Ausschreibungsmuster und -leitlinien für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur vorliegen.

Quellen und Links

Quelle: ClimateWarrior – Pixabay