Kaum ein betroffener Verband, der in den vergangenen Wochen noch keine Stellungnahme zum nunmehr vorliegenden Referentenentwurf des BMWi abgegeben hat. Wenn allerdings die drei kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund eine gemeinsame Stellungnahme für den sicher größten Öffentlichen Auftraggeber in Deutschland, die Kommunen, veröffentlichen, kommt dieser sicher ein besonderes Gewicht zu.

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In der nun vorliegenden Stellungnahme der drei Spitzenverbände wird eine Reihe von Aspekten nochmals „auf den Punkt“ gebracht.

Während etwa die Integration der VOL/A sowie der VOF in die kommende Vergabeverordnung (VgV) begrüßt wird, gibt es deutliche Kritik zur Fortführung der VOB/A oberhalb der Schwellenwerte, die einen Systembruch darstellt und einer umfassenden Vereinheitlichung des Vergaberechts entgegensteht.

Wenn auch schon seit längerem bekannt, so ist doch erwähnenswert, dass mit der Neufassung der Regelungen für die Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Anpassung der Regelungen für die Unterschwellenvergabe geplant ist. Erst nach Umsetzung der EU-Richtlinien soll „zeitnah der Anpassungsbedarf für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte geprüft werden“. Die Spitzenverbände weisen darauf hin, dass ab April 2016 damit nur für rund 5% der kommunalen Vergaben neue und im Ergebnis flexiblere Regeln zur Verfügung stehen.

Nicht nur für kommunale Vergabestellen wird damit deutlich: Ohne eine Neufassung der Vorgaben auch für die Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte mag die Reform zwar inhaltlich (lt. Einschätzung des BMWi) das größte vergaberechtliche Rechtsetzungsverfahren der letzten 10 Jahre darstellen, in der praktischen Relevanz trifft sie gleichwohl nur einen Bruchteil der Vergaben.