Bundesweit gibt es Schätzungen zufolge etwa 20 000 Wegenutzungsverträge im Strom- und Gasbereich.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat ein Positionspapier verabschiedet, welches drei Kernforderungen bei der Konzessionsvergabe im Energiebereich an die neue Bundesregierung richtet.

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Mit dem Papier reagiert der DStGB auf die aus seiner Sicht gestiegene Komplexität bei der Vergabe von Konzessionen im Bereich der Strom- und Gasnetze. So würden Einnahmen aus dem Recht zur Nutzung der gemeindlichen Wege und Plätze durch Energieleitungen für Kommunen kaum noch in einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis zum Aufwand stehen. Auch sorge die rechtlich unklare Situation beim Netzeigentum für Zurückhaltung bei notwendigen Investitionen für modernere Energienetze.

Das gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (bbh) und dem Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH (BET) vorgelegte Positionspapier formuliert Forderungen unter drei Hauptüberschriften:

1. Vereinfachung des verfahrensrechtlichen Rahmens im EnWG

Die Novellierung des Konzessionsverfahrens im Strom- und Gasbereich im Jahr 2017 hat aus Sicht der Verfasser zwar die Rechtssicherheit „etwas erhöht“, zugleich aber die Zahl gerichtlicher Auseinandersetzungen erheblich steigen lassen.

Nach wie vor können Altkonzessionäre einen Wechsel des Konzessionsnehmers verzögern, so dass Konzessionsvergabeverfahren bis zu ihrem endgültigen Abschluss mitunter Jahre dauern. Bisherige Konzessionsnehmer unterließen in der Folge bis zu einer Übergabe des Verteilnetzes an einen Nachfolger wichtige grundlegende Investitionen in das Netz und beschränkten sich auf lediglich unabwendbare Ausgaben.

Begegnet werden soll dem durch eine Reihe von Anpassungen des Rechtsrahmens, darunter:

  • die Anwendung des kartellvergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern auch auf die Konzessionsvergaben gemäß §§ 46 ff. EnWG,
  • eine grundlegende Vereinfachung des Konzessionsvergabeverfahrens entsprechend wettbewerblicher Vorgaben,
  • die Möglichkeit für den erfolgreichen Neukonzessionär, den Eigentumsübergang nach seiner Wahl auch im Wege eines Vorbehaltskaufs zu verlangen.

2. Förderung einer integrierten Netzplanung

Die Koppelung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr gilt besonders mit Blick auf ihre CO2-mindernde und damit umweltfreundliche Wirkung als zentrales Anliegen kommunaler Energiepolitik.

Diese integrierte Netzplanung soll durch eine Anpassung des Nebenleistungsverbots nach § 3 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) begünstigt werden. Unterstützungsleistungen der Konzessionäre bei der Aufstellung und Umsetzung kommunaler oder regionaler Energiekonzepte und die hierfür erforderliche Bereitstellung einer integrierten, spartenübergreifenden Netzplanung sollten dabei nicht länger durch das Nebenleistungsverbot erfasst werden.

3. Klare Regelungen im Bereich der Wasserstoffnetze

Die Rechtslage der Vergabe bei den Wegerechten für Wasserstoffnetze ist aus Sicht des DStGB trotz jüngster Änderungen in der vergangenen Wahlperiode weiterhin unklar. Erforderlich sei daher eine rechtssichere Regelung für die Wegenutzung, aber auch bei der Konzessionsabgabe im Bereich des Energieträgers Wasserstoff.

» Die Kernforderungen bei der Konzessionsvergabe im Energiebereich herunterladen (PDF, 2 MB)

Titelbild: Matthew Henry – Unsplash