Jedermann-Wappen des Landes Schleswig-Holstein

Das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein hat auf Anfrage der Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. bestätigt, dass die bisherigen Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen, die eigentlich zum 01.10. dieses Jahres auslaufen sollten, nunmehr unverändert bis Ende 2019 weiter gelten sollen.

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Eine entsprechende Verordnung soll zeitnah im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes veröffentlicht werden. Die geplante Verlängerung bis Ende 2019 ist dem Vernehmen nach eine Übergangsregelung: Im Zuge der Reform des schleswig-holsteinischen Vergaberechts (u.a. Vergabegesetz Schleswig-Holstein anstelle des TTG SH und damit auch die Einführung der UVgO) wird eine unbefristete Wertgrenzenregelung angestrebt. Die Höhe der Wertgrenzen soll hierbei unverändert fortbestehen.

Einen Überblick der aktuellen Wertgrenzen finden Sie als PDF-Download auf den Seiten der Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein.