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Mit Inkrafttreten der Änderungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zum 01.01. diesen Jahres wurde in § 3 Abs. 2 die aktuelle Fassung der VOB/A vom 22.06.2016 (BAnz AT 01.07.2016 B4) zur Anwendung vorgegeben. Den Text des geänderten NTVergG in Form einer (nichtamtlichen) Lesefassung sowie der im GVBl. veröffentlichten Gesetzesänderung (dort: Art. 6 des Haushaltsbegleitgesetzes 2017, Seite 303) finden Sie auf den Internet-Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

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Die Niedersächsische Wertgrenzenverordnung (NWertVO) wurde in § 1 an die aktuelle VOB/A angepasst. Weitere Änderungen in den §§ 2, 3, 4a und 5 NWertVO erfolgten im Hinblick auf die neuen bundesrechtlichen Vorgaben.

Mindestlohn / Aktualisierte Mustererklärungen / NTVergG

Mit den letzten Änderungen des NTVergG zum 01.07.2016 wurden bereits die Mindestentgelt- und Tariftreueregelungen deutlich vereinfacht: Für Vergabeverfahren, die erst nach diesem Zeitpunkt begonnen worden sind, mussten öffentliche Auftraggeber den Bietern nur noch eine Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten nach den bundesgesetzlichen Mindestentgeltvorschriften oder eine Erklärung zur Zahlung von Entgelten nach einem der in Niedersachsen für repräsentativ erklärten Tarifverträge im öffentlichen Personenverkehr auf Straße und Schiene abverlangen. Dies waren die Erklärungen nach:

  • § 4 Abs. 1 NTVergG: Mindestentgelte nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes sowie der vorrangig geltenden Rechtsvorschriften – insbesondere des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • § 5 Abs. 1 NTVergG: Entgelte nach einem der in Niedersachsen für repräsentativ erklärten Tarifverträge im öffentlichen Personenverkehr auf Straße und Schiene.

Bei der Vergabe von Bau- und Dienstleistungen ist seitdem eine Vorgabe des öffentlichen Auftraggebers in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen, welche Mindestentgeltregelung einschlägig ist, nicht mehr erforderlich.

Durch die Änderung des Mindestlohns nach § 1 der Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV) auf 8,84 € je Zeitstunde wurden jetzt auch die Mustererklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG zur Anwendung ab dem 01.01.2017 angepasst.

Hinweise für Nutzer des cosinex Vergabemanagementsystems

Logo Vergabemanagementsystem

Eine Reihe niedersächsischer Vergabestellen setzt für die Unterstützung ihrer internen Ausschreibungsprozesse auf das cosinex Vergabemanagementsystem. Entsprechend berechtigte Nutzer der Systeme, die für die Verwaltung von Vorlagen zuständig sind, können die neuen Mustererklärungen im Bereich „Verwaltung“ (hier: unter Vorgaben/Eigene Vergabe- und Teilnahmeunterlagen) hochladen bzw. austauschen.

Für jede Vorlage kann auch durch die Vergabestelle selbst definiert werden, bei welchen Vergabeordnungen, Verfahrensarten und ggf. Formularsätzen die neuen Vorlagen durch die Lösung vorgeschlagen werden sollen und ob diese vor Bereitstellung von der Vergabestelle weiter zu befüllen sind.

Im Hinblick auf die Wertgrenzen gilt, dass je Vergabestelle neben den EU-Schwellenwerten individuelle Werte hinterlegt werden können, da einige Vergabestellen in ihren internen Vorgaben und Dienstanweisungen nach unten abweichen, d.h. für die eigenen Organisationen strengere Vorgaben vorsehen. Wenn Sie eine Anpassung Ihrer Konfiguration an die neuen Vorgaben des NTVergG wünschen, wenden Sie sich einfach per E-Mail an unser Support-Team oder an den zuständigen Projektleiter.