Top-Level Domains E-Vergabe

Trotz aller Open Data Projekte und Bemühungen bleibt es für Unternehmen immer noch eine zentrale Herausforderung, sich über Öffentliche Aufträge zu informieren bzw. die laufenden Ausschreibungen zu recherchieren. Dabei bieten fast alle größeren Öffentlichen Auftraggeber auf Ihren Internet-Seiten Informationen an: Von laufenden Ausschreibungen über vergebene Aufträge bis hin zu Informationen über die eigenen Beschaffungsstrukturen, ergänzenden Vertragsbedingungen, den üblichen eigenen Bedarfen und vieles mehr.

Einen ersten und sehr einfachen Weg, Informationen rund um das Beschaffungswesen eines Auftraggebers leichter als bislang auffindbar zu machen, wäre die Einhaltung einer (freiwilligen) „Namens- bzw. Domain-/Subdomainkonvention“ für die Internet-Adresse, unter denen zentrale Informationen zum Auftragswesen zu finden sind. Viele Bundesländer machen es heute bereits vor und stellen unter der Internet-Adresse http://www.vergabe.bundesland.de solche Informationen zur Verfügung.

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So sind z.B. unter https://vergabe.rlp.de sowie unter https://vergabe.brandenburg.de oder http://vergabe.hessen.de Informationsangebote bzw. die E-Vergabeplattformen der Bundesländer verfügbar. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet hier sogar ein umfassendes Portal zum Öffentlichen Auftragswesen und vereint nicht nur E-Vergabelösungen und weitere funktionale Module wie das Vergaberegister unter einer Adresse, sondern auch die Informationen der unterschiedlichen Ressorts zum Öffentlichen Auftragswesen. So hat sich ein Single Point of Contact zum Öffentlichen Auftragswesen in Nordrhein-Westfalen entwickelt. Auch in Brandenburg wird ein zunehmend vergleichbares Angebot vorgehalten.

Die Überlegungen rund um eine mögliche freiwillige „Konvention“ für solche Subdomains bezogen auf das Öffentliche Auftragswesen waren in einzelnen Fachgesprächen immer wieder ein Thema. Einen neuen Impuls geben u.U. die aktuellen Entwicklungen rund um die neuen Top-Level Domains (kurz TLDs). Hierbei handelt es sich (neben den landesspezifischen Abgrenzungen) um die Schaffung von sog. Namensräumen im Internet für Themengebiete sowie für regionale Angebote. Dabei sind die Differenzierungsmöglichkeiten zwischen den TLDs äußert divergent: angefangen mit den bereits bestehenden bundesland-spezifischen (geographischen) Endungen wie z.B. .BAYERN oder .BERLIN über die städte-bezogenen Domains (z.B. .HAMBURG) bis hin zu der künftigen Möglichkeit, themenbezogene Domains zu beantragen (z.B. .BLOG). Somit werden zukünftig bspw. Internet-Adressen wie http://vergabe.berlin (ohne weitere Endungen wie .DE oder .COM) möglich.

Der vorliegende Blog-Beitrag soll unter Berücksichtigung der neuen Top-Level-Domains dem einen oder anderen Öffentlichen Auftraggeber einen Impuls geben, die aktuelle elektronische Verfügbarkeit der Informationen zum Einkauf der eigenen Organisation zu überdenken.

Domain www.vergabe.organisation.de

Insbesondere für Bundesländer, Kommunen und größere Auftraggeber mit eigenen Internet-Domains, die Informationen für Bieter zur Verfügung stellen, lohnt es sich, diese auch unter einer einheitlichen zentralen Adresse verfügbar zu machen. Solche Informationen können z.B. umfassen:

  • Bekanntmachungen zu Ausschreibungen, vergebene oder geplante Aufträge (szs. elektronisches Archiv),
  • Beschaffer-Profil des Auftraggebers,
  • allgemeine Informationen zu den typischen Bedarfen,
  • ggf. Hinweise zu den Beschaffungsstrukturen,
  • Informationen, welche E-Vergabeplattform für die Abwicklung von Vergabeverfahren genutzt wird,
  • u.v.m.

Dabei sollten natürlich nur die Informationen verfügbar gemacht werden, die aus Sicht der Vergabestelle sinnvollerweise veröffentlicht werden können, um für die Bewerber maximale Transparenz rund um das Thema „Öffentliches Auftragswesen“ zu schaffen.

Um dies zu erreichen, ist technisch keinesfalls ein eigener bzw. zusätzlicher Internet-Auftritt o.ä. erforderlich. Vielmehr können heute bereits existierende Seiten in den Internet-Angeboten und Portalen über eine einfache Weiterleitung unter einer solchen „Subdomain“ verfügbar gemacht werden. Dies ist für den Administrator der jeweiligen Internetseite im Regelfall mit sehr geringem Aufwand realisierbar.

Hieraus ergibt sich ein weiterer für Internet-Angebote entscheidender Vorteil: Die Internet-Adresse kann auch bei Änderungen an den Internet-Seiten unverändert bleiben. Anpassungen an den Seiten oder die Umstellung des Content Management Systems führen häufig dazu, dass sich die Adressen der Unterseiten ändern. Wenn die Nutzer allerdings an vergabe.organisation.de gewöhnt sind oder hierauf verlinkt wird, muss bei Änderungen lediglich das Weiterleitungsziel angepasst werden.

Eine Empfehlung lautet daher: Man sollte genau die Subdomains im Visier haben, mit denen die eigene Themenbereiche geschützt und Ziele am besten verfolgt werden können. Eine Fokussierung auf eine Subdomain-Konvention „www.vergabe.organisation.de“ ist daher nicht nur empfehlenswert sondern geradezu gerechtfertigt, um u.a. durch die bessere Sichtbarkeit und Auffindbarkeit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung, neuen EU-Vergaberechtlinien und besserer Wahrnehmbarkeit seitens Bieter langfristig mit Erfolg nachgehen zu können. Nachdem es viele Bundesländer vormachen, lassen sich interessierte Bewerber heute schon sehr schnell daran gewöhnen, dass Informationen zum Öffentlichen Auftragswesen einer Organisation unter der entsprechenden „Subdomain“ der eigenen Internet-Adresse zu finden sind. Wie oben aufgezeigt, ist dies für die meisten Vergabestellen mit geringem Aufwand heute bereits umsetzbar.

Neue Top-Level Domains

Sukzessive werden durch ICANN (Organisation zur Verwaltung der Namensräume im Internet) weitere Top-Level Domains bereitgestellt. Angesichts der vorgenannten Ausführungen zu den Namenskonventionen empfiehlt sich daher, für die betroffenen Organisationen zu prüfen, ob nicht auch entsprechenden „vergabe“-Domains (z.B. vergabe.bundesland) zumindest beantragt bzw. vorreserviert werden können, bevor diese durch private Informationsanbieter bzw. Ausschreibungsverlage belegt werden. Die meisten dieser neuen TLDs werden im Laufe der kommenden 12 Monate verfügbar sein.

Inwieweit sich durch die neuen TLDs die aktuell vorhandenen Konzepte und das „Branding“ von Themen und Internet-Seiten – wie von vielen Internet-Experten erwartet – wirklich nachhaltig ändern, bleibt abzuwarten. Organisationen, die aber über die entsprechenden Adressen verfügen und ggf. hierauf zurückgreifen können, sind auf diese Entwicklungen jedenfalls bestens vorbereitet.