Wappenzeichen des Landes Berlin

Der Gesetzentwurf für das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) hat den Berliner Senat in der ersten Runde passiert. Der Gesetzentwurf sieht eine grundlegende Überarbeitung des bereits seit dem Jahr 2010 im Land Berlin existierende BerlAVG im Sinne der Zielvorgaben der Regierungskoalition vor. Durch diese grundlegende Überarbeitung soll das Gesetz fairer, ökologischer und wirtschaftsfreundlicher werden. Zu den Kernpunkten gehört auch die Anhebung des vergabespezifischen Mindest-Entgelts auf 12,50 Euro.

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Das Beschaffungsvolumen des Landes Berlin beträgt schätzungsweise jährlich rund 5 Mrd. Euro. Der Gesetzentwurf macht klare Vorgaben für die Einhaltung zwingend zu berücksichtigender sozialer und ökologischer Kriterien bei der Beschaffung, die mit Verwaltungsvorschriften anwendungsfreundlich erläutert werden. Zu den Kernpunkten des Gesetzentwurfs gehöre die Anhebung des vergabespezifischen Entgelts: Mit 12,50 Euro wäre es das höchste deutschlandweit. Das Gesetz soll künftig für öffentliche Aufträge im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen einheitlich ab einer Wertgrenze von 10.000 Euro gelten, bei Bauleistungen ab 50.000 Euro.

Dies entlaste sowohl die Vergabestellen als auch die Unternehmen. Außerdem soll die Berücksichtigung der Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen im Vergabeprozess erstmalig im Landesrecht auf gesetzlicher Basis fixiert werden.

Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe Ramona Pop: „Wir haben unsere gemeinsamen Ziele erreicht. Mit dem Vergabegesetz haben wir ein ausgewogenes Paket aus ökologischen, sozialen und ökonomischen Kriterien. Aufträge werden mit dem neuen Vergabegesetz einfacher und unbürokratischer aufgrund einheitlicher Wertgrenzen behandelt. Das ist wichtig für unsere Unternehmen.“

Die Senatsverwaltung weist darauf hin, dass die Novellierung auch im Kontext einer generellen Professionalisierung der Vergabe im Land Berlin steht. Die Einführung der elektronischen Vergabe und die deutliche Verringerung der Zahl der Vergabestellen durch die Schaffung zentraler Vergabestellen sollen dazu beitragen.

Das neue Vergabegesetz soll 2020 in Kraft treten. Vor einer endgültigen Beschlussfassung durch den Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus wird der Gesetzentwurf nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

Den Entwurf  für das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes finden Sie unter diesem Link.