Statistik

Das Statistische Bundesamt hat erstmals Daten zur Vergabe öffentlicher Aufträge veröffentlicht. Das Bundeswirtschaftsministerium flankiert diese Premiere mit einem Halbjahresbericht bezogen auf die ersten beiden Quartale des Jahres 2021.

Rund zwei Jahre nach dem Start der Vergabestatistik am 1. Oktober 2020 werden nun erstmals umfangreiche Datensätze veröffentlicht: So bietet das Statistische Bundesamt 18 Tabellen zum Download an, die – derzeit ausschließlich für die erste Hälfte des Jahres 2021 – neben den Auftragsarten auch Informationen zu Zuschlagskriterien, zur Zahl der Angebote, zu strategischen Aspekten (Nachhaltigkeit, Soziales, Innovation) und einigem mehr umfassen.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Ergebnisse in Form eines Halbjahresberichts veröffentlicht, der erste ausgewertete Kenngrößen zu wesentlichen Beschaffungsaspekten in Deutschland darstellt – darunter die Anzahl der Vergaben und das Beschaffungsvolumen.

Demnach wurde von Januar bis Ende Juni 2021 von Bund, Ländern und Kommunen in rund 87.000 Vergaben insgesamt ein Beschaffungsvolumen von knapp 53 Mrd. Euro bewegt.

Aufgeschlüsselt wird auch die Verteilung der Aufträge und Volumina zwischen Bund, Ländern und Kommunen und zwischen den verschiedenen Leistungsarten Bauen, Lieferungen und Dienstleistungen. Zudem geht aus dem Bericht hervor, wie die Verteilung von Vergaben oberhalb der Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen zu nationalen Vergaben unterhalb dieser Schwellenwerte ausfällt.

„Ausgeprägte Mittelstandsfreudigkeit“

Im Bericht werden auch qualitative Aspekte wie die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen abgebildet. Die ersten Daten lassen dem Ministerium zufolge auf eine ausgeprägte Mittelstandsfreundlichkeit in der deutschen Vergabelandschaft schließen. Gleichzeitig würden sich aus den ersten vorliegenden Daten auch Entwicklungspotentiale ergeben, die es zu heben gilt, insbesondere bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in Vergabeverfahren.

Das Ministerium weist – wie auch das Statistische Bundesamt – darauf hin, dass Datengrundlage und Methodik in der sehr jungen Vergabestatistik „noch nicht voll ausgereift“ seien. Mit künftigen weiteren Zeitreihen und Folgeberichten würden auch die Ergebnisse und die sich daraus ableitenden Rückschlüsse belastbarer.

Wir werden ausgewählte Aspekte und Ergebnisse der Vergabestatistik in weiteren Beiträgen vertieft beleuchten.

Die Vergabestatistikverordnung

Im Oktober 2020 startete die Erhebung von Vergabestatistikdaten durch das Statistische Bundesamt auf Grundlage der Vergabestatistikverordnung. Seither sind deutschlandweit alle öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber verpflichtet, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession mit einem Auftragswert von mehr als 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer an die Vergabestatistik zu melden.

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