Berlin, 6. April 2022: Bundeskanzler Scholz stellte sich am Mittwoch im Bundestag den Fragen der Abgeordneten.

Um schneller auf die Folgen des Angriffskriegs gegen die Ukraine reagieren zu können, hat die Bundesregierung die Vergaberegeln für die öffentliche Verwaltung vereinfacht. Insbesondere Anschaffungen, die nötig werden, um die aus der Ukraine geflüchteten Menschen angemessen und sicher unterzubringen sowie für ihre Verpflegung und medizinische Versorgung zu sorgen, sollen so erleichtert werden.

Update: Bekanntmachung im Bundesanzeiger

Bekanntmachung der Abweichenden Verwaltungsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung von Vergaben im Unterschwellenbereich im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine Vom 13. April 2022 wurde am 14. April im Bundesanzeiger veröffentlicht (PDF). Sie umfasst die folgenden Punkte:

  1. Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte
  2. Bauaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
  3. Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine
  4. Zuwendungen
  5. Grundsätze
  6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Erweiterte Möglichkeiten zur Direktvergabe

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am Donnerstag (13. April) bekannt gab, habe die Bundesregierung zwei Maßnahmen auf den Weg gebracht, die einen „verlässlichen Rahmen für einen schnellen und bedarfsgerechten öffentlichen Einkauf bieten und schnelles Handeln auf sicherer Grundlage ermöglichen“ sollen.

Für die gesamte Bundesverwaltung gelten demnach bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen mit einem voraussichtlichen Auftragswert bis 5.000 Euro und für Bauleistungen bis 8.000 Euro (jeweils ohne Umsatzsteuer), die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stehen, erweiterte Möglichkeiten zur Direktvergabe.

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Befristet bis Ende 2023

Die Erleichterungen finden auch Anwendung auf die Empfänger von Fördermitteln (Zuwendungsempfänger) des Bundes und sind bis 31.12.2023 befristet.

Ein Rundschreiben des BMWK (PDF) an alle Bundesressorts, Bundesländer, kommunalen Spitzenverbände und Geschäftsbereichsbehörden des Ministeriums vom 13. April gibt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen entsprechende Hinweise.

Themenschwerpunkt Ukrainekrieg im cosinex Blog

Zuvor hatten bereits einige Bundesländer mit Vergabeerleichterungen auf die besonderen Anforderungen reagiert – das cosinex Blog berichtete. News und Beiträge, die im Kontext des Ukrainekrieges stehen, bündeln wir zudem auf einer entsprechenden Themenseite unter dem Schlagwort Ukrainekrieg.

Titelbild: Bundesregierung/Steins