Die Bundesregierung plant bei der Schaffung von Wohnraum auch eine Vereinfachung vergaberechtlicher Regelungen. Das gab das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ am 12. Oktober bekannt.

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Einberufen wurde das Bündnis im April auf Initiative der Bundesbauministerin, um Maßnahmen zur Erreichung der wohnungsbaupolitischen Ziele der Bundesregierung zu erarbeiten. Es vereint Vertreter des Bundes und der Länder, der Zivilgesellschaft, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Wohnungs- und Bauwirtschaft.

Das nun beschlossene Maßnahmenpaket wurde am vergangenen Mittwoch von Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesbauministerin Klara Geywitz in Berlin vorgestellt. Die fünf Themenfelder reichen von einem klimagerechten und ressourcenschonenden Wohnungsbau bis hin zur Aufstockung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau. Vergaberechtliche Maßnahmen sind überwiegend in dem „Themenfeld 4: Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Realisierung“ enthalten.

Wertgrenzen befristet anheben

Demnach soll ein kurzfristiger Impuls für den Wohnungsbau durch die befristete Anhebung von Wertgrenzen für die Inanspruchnahme des Direktauftrags, der freihändigen Vergabe sowie der beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb erzielt werden – jeweils beschränkt auf die Vergabe von Bauleistungen zu Wohnzwecken.

Ferner sollen vergaberechtliche Benachteiligungen der öffentlichen Wohnungsunternehmen gegenüber privaten Investoren abgebaut werden. Das betreffe vor allem die Notwendigkeit zeit- und kostenaufwendiger europaweiter Ausschreibungen. Die Anwendung des nationalen Vergaberechts bleibe davon unberührt.

Vergabestellen besser ausstatten

Vergabestellen sollen personell wie materiell besser ausgestattet werden, denn: „Die praxisgerechte Handhabung des Vergaberechts und die Nutzung seiner Spielräume scheitert häufig an der unzureichenden [..] Ausstattung von Vergabestellen.

Fach- und Teillosvergabe, Tariftreue

Anders als in den jüngeren Erleichterungsprogrammen des Vergaberechts – etwa zur Bundeswehr oder im Fall der LNG-Terminals – soll zumindest „der Großteil der Maßnahmen“ auch weiterhin im Verfahren der Fach- und Teillosvergabe abgewickelt werden. Ebenso seien Tariftreuevorgaben und strategische Ziele „im Rahmen des geltenden Rechts“ weiter zu berücksichtigen.

EU-Schwellenwerte erhöhen?

Einzelne Grundkonflikte konnten vor Verabschiedung des Berichts offenbar nicht mehr aufgelöst werden: So enthält das Kapitel den Appell der Länder und Kommunen an den Bund, „sich bei der EU für eine Erhöhung der Oberschwellenvergabegrenze“ einzusetzen. Zwei Sätze weiter wird das Vorhaben bereits für abwegig erklärt: „Der Bund weist darauf hin, dass sich die EU-Schwellenwerte aus dem völkerrechtlich verbindlichen WTO-Beschaffungsabkommen (GPA) ergeben.

Einige Zielsetzungen verbleiben im Unklaren. So soll eine „sachgerechte Weiterentwicklung“ des Vergaberechts durch die weitere Vereinfachung des Verfahrens noch in dieser Legislaturperiode erreicht werden. Ziel: eine bessere Zusammenarbeit von Planen und Bauen. „Prozessoptimierungsansätze“ sollen der Vorhabenbeschleunigung dienen, „Projektabwicklungsmodelle“ ein Beschleunigungspotenzial für den Auftraggeber bergen. Auch weitere „vergaberechtliche Sonderregelungen“, die dem Bündnis zufolge zu prüfen sind, werden nicht klarer benannt.

Umsetzungsprozess bis Ende 2025

Der nun vorliegende Bericht „Maßnahmen für eine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive“ soll den Auftakt für einen weiteren gemeinsamen Umsetzungs- und Monitoring-Prozess bilden, der bis zum 31. Dezember 2025 fortgeführt wird. Auf einem „Bündnis-Tag bezahlbarer Wohnraum“ soll zudem jährlich über die Umsetzung des erarbeiteten Maßnahmenpakets öffentlich Bilanz gezogen werden.

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Titelbild: Henning Schacht