Aus der auch für Ausschreibungen insb. nach Maßgabe der VOL/A bzw. zukünftig UVgO bekannten Bekanntmachungsplattform des Bundes – bund.de – wird nunmehr service.bund.de. Die Namensänderung sowie die Änderung der Internet-Adresse (URL) greift der kommenden Entwicklung eines zentralen „Zugangsportals“ des Bundes vor, welches nach dem Lebenslagen-Prinzip aufgebaut sein und Bürgern wie Unternehmen Leistungen des Bundes, der Länder aber auch der Kommunen zentral zugänglich machen soll. Dieses Bundesportal soll bereits im Laufe diesen Monats den bisherigen Portal-Namen bzw. die URL www.bund.de übernehmen.

Die bekannten Funktionen von bund.de, d.h. insb. die Möglichkeit zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen sowie Stellenausschreibungen, werden zunächst in unveränderter Form unter der neuen Adresse www.service.bund.de fortgeführt. Über die Änderung der Internet-Adresse hinaus könnte dies insbesondere im Hinblick auf die Registrierung bzw. Authentifizierung von Unternehmen ein erster Schritt werden, der auch für die E-Vergabe bedeutend werden kann.

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Umsetzung des Programms „Digitale Verwaltung 2020“

Bereits im September 2014 wurde vom Bundeskabinett das vom Bundesminister des Innern vorgelegte Programm „Digitale Verwaltung 2020“ beschlossen. Laut einem der Eckpunkte des Programms sollte zukünftig „der Zugang zu allen elektronisch angebotenen Verwaltungsdienstleistungen grundsätzlich über ein Zugangsportal im Internet erfolgen können“. Hierzu passen die Ziele des sog. Portalverbunds, dessen Kompetenz der Bund sich im Zuge der Neuregelung des Bund-Länder-

Finanzausgleichs in diesem Jahr im Rahmen des neuen Onlinezugangsgesetzes (OZG) gesichert hat. Hiermit sollen die bestehenden Verwaltungsportale und -angebote des Bundes und der Länder unter Berücksichtigung der föderalen Strukturen zu einem gemeinsamen Portalverbund verknüpft werden. Durch diesen Portalverbund sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen die von ihnen gewünschte Dienstleistung und die zu dieser Dienstleistung bereitgestellten Informationen – unabhängig davon, auf welchem Verwaltungsportal sie einsteigen – direkt, schnell, einfach und sicher mit drei Klicks erreichen können.

Auf allen Verwaltungsebenen sollen sog. „Bürger- und Unternehmenskonten“ als Identifizierungskomponenten für die einfache Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen angeboten werden. Durch Speicherung wichtiger Daten in den Nutzerkonten sollen zukünftig die Daten nicht stets neu eingegeben werden müssen. Zudem soll die sichere elektronische Kommunikation mit der zuständigen Behörde vereinfacht werden. Zur Bereitstellung eines zentralen und einfachen Zugangs zu seinen Online-Dienstleistungen erstellt der Bund daher ein neues Serviceportal, welches Teil des Portalverbunds sein wird – auch dies bereits ein Koordinierungsprojekt des IT-Planungsrats.

Was ändert sich für Vergabestellen?

Kurzfristig nicht viel. Für Vergabestellen, die mit Lösungen auf Basis der cosinex-Technologie arbeiten werden die Bekanntmachungen unverändert über die bewährten Schnittstellen an bund.de übermittelt. Maßnahmen der Vergabestellen sind (und werden) daher nicht erforderlich.

Bereits seit dem 04. Juli ist bis zum Start des neuen Bundesportals das bekannte Portal (bund.de-ALT) parallel unter www.bund.de sowie unter www.service.bund.de erreichbar. Seit diesem Zeitpunkt enthalten alle in bund.de-ALT enthaltenen Links, z.B. auf Bekanntmachungen (auch in RSS-Feeds und Newslettern), den Domainnamen www.service.bund.de.

Auch für Vergabestellen, die bislang ihre Bekanntmachungen noch redundant unter bund.de als sog. „Lokalredakteure“ erfasst haben, bleibt die Eingabe der Bekanntmachungen vom Namenswechsel zunächst unberührt.

Mittel- und langfristig könnte sich durch das zentrale Serviceportal jedoch einiges auch für den Bereich der E-Vergabe ändern.

Neue Servicekonten für Bürger und Unternehmen

Der Grund hierfür liegt in einer weiteren Neuregelung des Onlinezugangsgesetzes, konkret in § 3 Abs. 2 OZG. Nach dieser Vorgabe sollen Bund und Länder zukünftig im Portalverbund Nutzerkonten bereitstellen, über die sich Nutzer für die im Portalverbund verfügbaren elektronischen Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern einheitlich identifizieren können.

Vereinfacht gesagt sollen Bürger und Unternehmen über den Portalverbund nicht nur in die Lage versetzt werden, mit wenigen Klicks auf die entsprechende Verwaltungsleistung zu gelangen, sondern diese auch nach nur einer Registrierung und einem Login nutzen können. Technische Basis beim Bund und den meisten Ländern wird wohl die bewährte Technologie der Governikus KG, deren Lösungen cosinex bereits seit Jahren für die sichere Verschlüsselung und (soweit noch vorgesehen) Signatur von Angeboten nutzt.

Angesichts der Erleichterungen bezüglich des Einsatzes der qualifizierten bzw. fortgeschrittenen elektronischen Signatur im Vergabeverfahren zu Gunsten der elektronischen Textform nach § 126b BGB würde sich damit auch die – meist für die Bieterkommunikation und elektronische Abgabe von Angeboten – erforderliche Registrierung zur jeweiligen E-Vergabeplattform deutlich vereinfachen. Mit dem einmaligen Anlegen eines Service-Kontos wäre dann die Teilnahme an Ausschreibungen auf einer E-Vergabeplattform ohne weitere Registrierung möglich. Eine deutliche Vereinfachung, da selbst der aktuelle Stand der XVergabe-Spezifikation die Möglichkeit der (zentralen oder einmaligen) Registrierung nicht vorsieht.

E-Vergabe und E-Rechnung

Zwar handelt es sich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und damit implizit der E-Vergabe nicht um eine klassische Verwaltungsleistung im Sinne einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe, sondern um eine rein fiskalische Tätigkeit der öffentlichen Hand, dennoch ist die entsprechende Nutzung eines Servicekontos auch für die E-Vergabe naheliegend. Analog soll einer der Treiber für die Nutzung des neuen Servicekontos dem Vernehmen nach das der E-Vergabe insoweit „anverwandte“ Thema E-Rechnung werden, mit Hilfe dessen Unternehmen zukünftig ihre Rechnungen vollelektronisch an öffentliche Auftraggeber stellen sollen. Ein Bereich, der ebenfalls der rein fiskalischen Tätigkeit der Verwaltung zuzuordnen ist. Eine Ausweitung der Nutzung des Servicekontos scheint insoweit naheliegend und unter bestimmten Voraussetzungen auch sicher sinnvoll.