Wappenzeichen Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz hat weitere Vereinfachungen für Beschaffungen in Kraft gesetzt, die zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekriegs dienen.

Unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hatten die Länder Vergabeerleichterungen insbesondere zur Aufnahme der erwarteten Geflüchteten beschlossen (das cosinex Blog berichtete). Auch das Land Rheinland-Pfalz hatte mit Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 10. März 2022 derartige Vergabeerleichterungen beschlossen.

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Erweitert auf Cybersicherheit, Zivil- und Katastrophenschutz

Diese wurden nunmehr erweitert, um auch Beschaffungen zu umfassen, die infolge des Kriegsgeschehens der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs im Land und in den Kommunen dienen.

Ein entsprechendes Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 12. August 2022 erweitert den sachlichen Anwendungsbereich des Rundschreibens vom 10. März 2022 folgendermaßen:

Erfasst werden zudem Beschaffungen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg stehen, die insbesondere der Stärkung der Sicherheit und Handlungsfähigkeit des Landes und der Kommunen sowie der größeren Unabhängigkeit von Russland dienen.

Ein Zusammenhang bestehe, soweit die Beschaffung angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs dient, insbesondere

  • zur Abwehr potenzieller Angriffe im Bereich der IT- und Cybersicherheit,
  • zur Sicherstellung
    • des Zivil- und Katastrophenschutzes,
    • der Gefahrenabwehr,
    • des Gesundheitsschutzes sowie
    • der Versorgungssicherheit (einschließlich Energieversorgung und in Reaktion auf gestörte Lieferketten).

Befristet bis Jahresende

Kommunen und Dienststellen des Landes können bei Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte vereinfacht nichtöffentliche Vergabeverfahren (Verhandlungsvergaben, Beschränkte Ausschreibungen) anstatt öffentlicher Ausschreibungen in Anspruch nehmen. Bei besonderer Dringlichkeit genügt unter Umständen eines statt der üblicherweise erforderlichen drei Angebote.

Die erweiterten Vereinfachungen im Haushaltsvergaberecht für Beschaffungen, die zur Bewältigung der Folgen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine dienen, gelten zunächst bis Ende des Jahres 2022.

Die Erweiterung erfolge auf Wunsch der Kommunen, die um diese Vereinfachungen im Vergaberecht für bestimmte Bereiche gebeten hätten. „Mit den Erleichterungen im Vergaberecht können seitens der Kommunen und der Landesdienststellen nun ab sofort viele Aufträge schneller und unbürokratischer vergeben werden“, wie die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt erklärte.