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Das Bundesland Bremen hat beschlossen, den Landesmindestlohn zum 1. April 2021 von 11,13 Euro auf 12 Euro pro Stunde anzuheben. Der rot-grün-rote Senat will damit ein Zeichen für faire Entlohnung setzen.

Mit der Anpassung des Landesmindestlohns auf zwölf Euro setzt der Senat ein Signal gegen Niedrig- und Armutslöhne“, so Kristina Voigt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. „Besonders wichtig ist mir, dass wir mit der Anhebung einem rentenfesten Mindestlohn ein Stück nähergekommen sind. Denn mein Ziel ist es weiterhin, dass Vollzeitbeschäftigte mit ihrem Verdienst den Anspruch auf eine auskömmliche gesetzliche Altersrente erwerben können.

Anders als die bundesweite Regelung zum Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) stellt der Landesmindestlohn keine absolute Untergrenze für die Bezahlung aller Arbeitnehmer dar. Der Bremer Landesmindestlohn findet bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Anwendung, die bei Einrichtungen arbeiten, die Zuwendungen des Landes oder der Kommunen erhalten, oder die im Rahmen einer öffentlichen Auftragsvergabe tätig sind. Er greift jedoch nicht, sobald ein Auftrag europaweit ausgeschrieben wird und ein bestimmtes Finanzvolumen überschreitet. Der Bundesmindestlohn liegt mit derzeit 9,50 Euro deutlich unter dem Bremer Landesmindestlohn. Bis Juli 2022 soll er auf 10,45 Euro angehoben werden.

Quelle: Senat Bremen und eigene Redaktion