Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um das EU-Mehrwertsteuersystem zu modernisieren. Dazu zählt die Umstellung auf elektronische Rechnungstellung.

Vorrangiges Ziel der Maßnahmen zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (VAT in the Digital Age – ViDA) ist die Steigerung der Mehrwertsteuereinnahmen durch Betrugsprävention. So seien den Mitgliedstaaten im Jahr 2020 Mehrwertsteuereinnahmen in Höhe von 93 Mrd. Euro entgangen. Durch das Maßnahmenpaket sollen zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen von bis zu 18 Mrd. Euro pro Jahr erzielt werden.

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Mehrwertsteuerbetrug eindämmen

Ein wesentlicher Schritt ist dabei die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung: Rechnungen für grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU sollen ab 2028 nur noch in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden, das ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sowohl vom leistenden Unternehmer als auch vom leistungsempfangenden Unternehmer sind dann Rechnungsinformationen für jeden einzelnen Umsatz an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

So soll dazu beitragen werden, den Mehrwertsteuerbetrug um bis zu 11 Mrd. EUR pro Jahr zu verringern und die Verwaltungs- und Befolgungskosten für die Wirtschaftsbeteiligten in der EU in den nächsten zehn Jahren um über 4,1 Mrd. EUR pro Jahr zu senken.

Außerdem werde so sichergestellt, dass die bestehenden nationalen Systeme EU-weit konvergieren. Auch werde der Weg für die Mitgliedstaaten geebnet, die in den kommenden Jahren nationale digitale Meldesysteme für den Binnenhandel einrichten wollen.

Das Maßnahmenpaket besteht aus Änderungen an drei EU-Rechtsvorschriften:

  1. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter
  2. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die für das digitale Zeitalter erforderlichen Regelungen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
  3. Vorschlag für eine Durchführungsverordnung des Rates zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 in Bezug auf die Informationsanforderungen für bestimmte Mehrwertsteuerregelungen

Elektronische Rechnungstellung als Standard

Der unter 1. verlinkte Vorschlag für eine Richtlinie des Rates sieht die elektronische Rechnungsstellung künftig bei grenzüberschreitendem Handel als obligatorisch vor.

Bisher musste der Rechnungsempfänger der Ausstellung elektronischer Rechnungen zustimmen, was es Mitgliedstaaten erschwerte, eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung einzuführen, die als Grundlage für ein elektronisches Meldesystem dienen könnte. Einige haben diese Hürde dennoch überwunden, etwa Italien:

Öffentliche Aufträge als Vorbild

Der Begriff „elektronische Rechnung“ wird dabei an das Konzept der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen angepasst, die die elektronische Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) regelt. Ist also in der Mehrwertsteuerrichtlinie die Rede von elektronischen Rechnungen, so sind darunter strukturierte elektronische Rechnungen zu verstehen.

Die Legislativvorschläge wurden dem Rat und dem Europäischen Parlament sowie dem Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Konsultation übermittelt.

Links und Quellen

Titelbild: Guillaume Périgois – Unsplash