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Sicherheitsüberprüfungen von Personen finden in immer mehr Bereichen Anwendung, beteiligt ist eine Vielzahl von Verwaltungsstellen. Die Anwendung OSiP erleichtert deren elektronische Zusammenarbeit. Als sechstes Bundesland ist nun auch Brandenburg dem Entwicklungsverbund beigetreten.

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Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Personen sind notwendig, wenn der Zutritt zu sicherheitsrelevanten Bereichen wie etwa Flughäfen oder Atomanlagen gewährt werden soll, für Einbürgerungen, beim Waffenbesitz, bei der Akkreditierung zu Großveranstaltungen und in vielen anderen Fällen. Die Software OSiP – kurz für Online-Sicherheitsprüfung – erleichtert die Kooperation der daran beteiligten Stellen der Verwaltungen. Auch die Zusammenarbeit mit Unternehmen wird vereinfacht.

Unter Federführung von Nordrhein-Westfalen beteiligen sich bereits die Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Thüringen. Nun wurde auch das Land Brandenburg Kooperationspartner von OSiP. Brandenburg ist unter anderem zuständig für die Sicherheit der Flughäfen der Bundeshauptstadt Berlin.

Anwendungsbereiche

Für die Zuverlässigkeitsprüfung in unterschiedlichen Anwendungsbereichen werden für eine effiziente Bearbeitung der Anträge einheitliche Standards verwendet, sodass OSiP als zentrale Schnittstelle für viele Anwendungsgebiete genutzt wird. Insbesondere die Einbeziehung von Verfassungsschutz, Polizei sowie den Bundesregistern sind besondere Herausstellungsmerkmale von OSiP. Derzeit haben fast alle Landeskriminalämter die Bereitschaft erklärt, sich in den OSiP-Verbund zu integrieren.

Aktuelle Anwendungsbereiche betreffen die Themen:

  • Luftsicherheit
  • Hafensicherheit
  • Einbürgerung
  • Atomrecht
  • Militärischer Abschirmdienst (MAD)
  • Aufenthalt über das Bundesverwaltungsamt
  • Waffensicherheit
  • Anlassbezogene Überprüfung (z. B. Akkreditierung)
  • Gewerberecht (Bewacher, Prostituiertenschutz)
  • Strafvollzug

Bundesweit nutzbarer Quasi-Standard

Der IT-Planungsrat hat beschlossen, OSiP zu einer seiner insgesamt neun Anwendungen zu erklären, die gemeinsam genutzt, dauerhaft betrieben und weiterentwickelt werden. Dieser Beschluss gilt für Bund und Länder. OSiP ist somit ein Quasi-Standard für Personensicherheits- und Zuverlässigkeitsprüfungen und kann in allen Bundesländern einheitlich eingesetzt werden.

Weitere Informationen

Quelle: d-NRW und eigene Redaktion