cosinex Vergabemanagementsystem (VMS)

Wie es das Vergabemanagementsystem 9.9 ermöglicht, einzelne Bereiche der Vergabeakte zu überarbeiten, haben wir in einem früheren Beitrag erläutert. Das aktuelle VMS berücksichtigt darüber hinaus auch die vom Statistischen Bundesamt kommunizierten „Workarounds“ bei der Meldung im Rahmen der Vergabestatistik. Unser Ziel war es auch hier, Vergabestellen so weitgehend wie möglich zu entlasten.

VMS belegt Art der Meldung vor

Die Meldungen der Vergabestellen an das Statistische Bundesamt sind – abhängig vom Auftragswert – nach einer der Anlagen 1 bis 8 der Verordnung durchzuführen:

  • Die Anlagen 1 bis 7 beschreiben dabei Meldungen mit oberschwelligem Auftragswert (§ 3 Abs. 1 VergStatVO),
  • Anlage 8 beschreibt eine Meldung mit unterschwelligem Auftragswert (§ 3 Abs. 2 VergStatVO).

Da der Inhalt der Meldung und insbesondere die Pflichtangaben je nach Anlage variieren, muss der Nutzer in der bezuschlagten Vergabe zunächst entscheiden, nach welcher Anlage er melden muss, bevor er die Eingabeoberfläche in der Vergabeakte ausfüllen kann.

Diese Auswahl steht im VMS 9.9 in jeder Vergabeakte vor der Zusammenstellung der eigentlichen Daten zur Meldung zur Verfügung. Das System belegt dabei die Art der Meldung anhand des bekannten Auftragswertes vor, kann in Einzelfällen jedoch von der Vergabestelle geändert werden.

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Eigene Vergabeakte je Los

Sofern es sich um eine in Lose aufgeteilte Vergabe handelt, in der für jedes Los eine eigene Vergabeakte angelegt wurde, muss die Vergabestelle die Meldung stellvertretend für alle anderen Vergabeakten nur in einer dieser Vergabeakten durchführen.

In diesem Fall entspricht der Wert des in diesem Los und dieser Akte bezuschlagten Angebotes nicht dem Auftragswert der gesamten Vergabe. Daher ist die automatische Vorbelegung durch das VMS gegebenenfalls so zu korrigieren, dass die richtige Anlage in Abhängigkeit des gesamten Auftragswertes gewählt wird.

EU-weit ausgeschrieben, Auftragswert unterschwellig

Da die Art der Meldung allein vom Auftragswert abhängt, gibt es den Fall eines EU-weit durchgeführten Vergabeverfahrens mit einem unterschwelligen Auftragswert und damit der Pflicht der Meldung nach Anlage 8. In dieser Meldung kann dann als „Verfahrensart“ jedoch kein EU-weites Verfahren ausgewählt werden, da die Schnittstelle von Destatis dies nicht vorsieht. Hier ist dann als Verfahrensart „Sonstige Verfahren“ auszuwählen – das VMS belegt diese Option auch entsprechend vor.

National ausgeschrieben, Auftragswert oberschwellig

Auch den umgekehrten Fall unterstützt die Schnittstelle von Destatis nicht: Nach einem nur national durchgeführten Vergabeverfahren erhält ein Angebot den Zuschlag, dessen Gesamtpreis oberhalb des Schwellenwertes liegt. Eigentlich müsste nun eine Meldung nach § 3 Abs. 1 VergStatVO, also nach einer der Anlagen 1 bis 7 erfolgen.

Da die Schnittstelle jedoch die Angabe der richtigen Verfahrensart in diesem Fall nicht unterstützt – es kann hier nur eine EU-weite Verfahrensart übermittelt werden – bittet Destatis in diesem Sonderfall um folgenden Workaround:

  • Die Meldung erfolgt nach Anlage 8,
  • im Bemerkungsfeld wird der Text „Option 5“ gefolgt von der Art der Meldung nach dem Wortlaut der Anlagen 1 bis 7 hinterlegt,
  • sämtliche Felder, auch optionale, müssen befüllt werden.

Ein Beispiel

Ein Auftraggeber, der sowohl als öffentlicher Auftraggeber als auch als Sektorenauftraggeber ausschreiben darf, möchte über eine Öffentliche Ausschreibung Leistungen beschaffen, deren Schätzpreis gemäß einer durchgeführten Marktanalyse unterhalb des Schwellenwertes liegt. Bei der späteren Vergabeentscheidung kommt es zum Zuschlag eines Angebotes, dessen Gesamtpreis oberhalb des Schwellenwertes liegt.

Da eine Meldung nach Anlage 3 (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 VergStatVO) nicht möglich ist – die Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung“ kann darin nicht gemeldet werden – muss eine Meldung nach Anlage 8 (§ 3 Abs. 2 VergStatVO) erfolgen. Das VMS belegt entsprechend die Auswahl dieser Anlage vor. Auch das Feld „Bemerkungen“ wird innerhalb der Meldung bereits durch das VMS automatisch mit dem Text „Option 5“ vorbelegt. Der Nutzer muss diese Angabe in dem Fall jedoch ergänzen, wenn es sich um eine Meldung eines öffentlichen Auftrags durch einen Sektorenauftraggeber handelt. Er ergänzt dazu den Text zu „Option 5 – Sektorenauftraggeber„. Außerdem befüllt er sämtliche Felder der Meldung.