Der Deutsche Bundestag wird am 26. September 2021 neu gewählt. Was fordern die Parteien zum Vergaberecht?

Der Bund plant offenbar die Schaffung eines Mechanismus zur Einführung erleichterter Vergabeverfahren in Krisenfällen. Das geht aus einer Evaluierung der Wertgrenzen für nationale Vergabeverfahren in Bremen hervor.

In dem Bericht, der als öffentliche Parlamentsdrucksache der bremischen Bürgerschaft vorliegt, wird als Ergebnis einer Befragung von Vergabestellen und Unternehmen unter anderem vorgeschlagen, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, durch den in zukünftigen Krisensituationen schnell erleichterte Vergabeverfahren umgesetzt werden könnten.

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Laufende Diskussionen auf Bundesebene

Hintergrund ist die positive Bewertung des Bremischen Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen (InvErlG) als Ergebnis der Befragung. Es wurde 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie erlassen und führte in § 2 erhöhte Wertgrenzen und einen Ausnahmetatbestand für besonders dringliche Beschaffungen ein. Am 31.12.2021 trat das InvErlG außer Kraft. Mit dem beschriebenen Vorschlag würde eine vergleichbare Regelung auf Landesebene gewissermaßen verstetigt.

In der Bewertung der Handlungsempfehlungen durch die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa (Abschnitt IV. der Unterlage) wird auf laufende Diskussionen auf Bundesebene zur Schaffung einer Regelung verwiesen, die einen langfristigen und allgemein gefassten Krisenmechanismus enthalten soll.

Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums im Rahmen eines Bund-Länder-Ausschusses im Frühjahr 2022 werde oder wurde eine solche Regelung mit der EU-Kommission rückgekoppelt. Die Senatorin empfiehlt daher, die Ergebnisse abzuwarten und im Nachgang etwaig geschaffene Regelungen entsprechend in das Landesrecht umzusetzen.

Bremen: Evaluierung der erhöhten Wertgrenzen

Die Evaluierung wurde von Juni 2021 bis Mai 2022 durch die Kienbaum Consultants International GmbH in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei K&L Gates LLP und der uzbonn – Gesellschaft für empirische Sozialforschung und Evaluation durchgeführt.

Sie ist durch § 19 a des Bremischen Tariftreue – und Vergabegesetz (TtVG) vorgeschrieben, wonach der Senat der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2022 einen Bericht über die Anwendung und Auswirkungen der Vergaberegelungen nach den §§ 5, 6 und 7 TtVG sowie nach § 2 InvErlG vorzulegen hat.

Anhebung der Wertgrenze für Direktvergabe

Im Ergebnis werden die Wertgrenzen von den Befragten positiv bewertet und sowohl von den Vergabestellen als auch von den Unternehmen als angemessen beurteilt, denn sie hätten zu „sichtbaren Arbeitsaufwandeinsparungen“ geführt. Die Befragten hätten sich teilweise für die Beibehaltung der erhöhten Wertgrenzen ausgesprochen.

Dem will die Senatorin in Teilen nachkommen und kündigt der Bremischen Bürgerschaft eine Anhebung der Wertgrenze für Direktvergaben von Lieferleistungen und gewerblichen Dienstleistungen von 1.000 Euro netto auf 3.000 Euro an. Mit dieser soll der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit noch im November befasst werden.