Ein E-Marktplatz, der angekündigte zentrale Bekanntmachungsservice und die Stärkung innovativer Aspekte: Mit ihrer jüngst beschlossenen Start-up-Strategie nimmt die Bundesregierung auch die öffentliche Beschaffung in den Blick.

Mit der Start-up-Strategie verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Start-up-Ökosysteme in Deutschland und Europa zu stärken. Dafür werden zehn Handlungsfelder genannt, zu denen auch die Mobilisierung von Start-up-Kompetenzen für öffentliche Aufträge zählt.

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Die Strategie wurde am 27. Juli vom Kabinett beschlossen und anschließend von den Ministern Habeck und Lindner per Pressemitteilung vorgestellt. Urheber des Papiers ist das Bundeswirtschaftsministerium.

Vorausgegangen war ein Beteiligungsprozess, bei dem Akteure in Workshops und einer Online-Konsultation ihre Perspektiven und Expertise eingebracht haben.

Der Abschnitt zur Mobilisierung von Start-up-Kompetenzen für öffentliche Aufträge umfasst die folgenden Einzelvorhaben:

I. Vergaberecht vereinfachen, Beschaffer sensibilisieren

Demnach sollen Start-ups mit ihren innovativen Angeboten im öffentlichen Auftragswesen künftig deutlich stärker als bisher berücksichtigt werden.

Dafür will die Bundesregierung Vergabeverfahren vereinfachen, professionalisieren und digitalisieren und „schnelle Entscheidungen bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand fördern“.

Gerade im Kontext von Energie- und Verkehrswende sowie digitaler Transformation könne so die Effizienz in der öffentlichen Verwaltung erhöht werden.

Auch würden öffentliche Beschaffer für bereits bestehende Möglichkeiten sensibilisiert, die das Vergaberecht für innovative und unbürokratische Beschaffungen bietet.

II. E-Marktplatz

Vorgesehen ist die Einrichtung eines „E-Marktplatz“ beim Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KOINNO). Auf dieser Plattform sollen Start-ups ihre Innovationen digital darstellen können. Öffentliche Auftraggeber könnten dann – etwa durch Challenges – neue Lösungen für anstehende Bedarfe auffinden.

III. Bekanntmachungsservice

Über einen zentralen Bekanntmachungsservice sollen die Bekanntmachungsdaten zu „möglichst allen Vergabeverfahren in Deutschland“ auffindbar sein. Damit setzt die Bundesregierung eines der im Koalitionsvertrag vereinbarten vergaberechtlichen Vorhaben um.

Die Daten sollen als Open Data bereitgestellt werden, was Mehrwertdienste ermögliche, die unmittelbar auch für oder von Start-ups bereitgestellt werden könnten. Die zielgerichtete Suche nach relevanten Ausschreibungen werde durch die anstehende Umsetzung des eForms-Datenstandards vereinfacht.

IV. Strategische Kriterien

Die rechtliche Verbindlichkeit innovativer und weiterer Aspekte – genannt werden wirtschaftliche, soziale, und ökologische – soll überdies gestärkt werden.

In diesem Zusammenhang will die Bundesregierung auch prüfen, wie Belange junger Unternehmen bei den Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Bietern besser berücksichtigt werden können.

Für öffentliche IT-Projekte sollen offene Standards festgeschrieben werden. Entwicklungsaufträge sollen „in der Regel“ als Open Source beauftragt werden, entsprechende Software werde grundsätzlich öffentlich gemacht.

V. Funktionale Leistungsbeschreibungen

Bei Beratungen des KOINNO soll der Fokus verstärkt auf Instrumente der innovativen öffentlichen Beschaffung sowie auf lösungsoffene Ausschreibungen mit funktionalen Leistungsbeschreibungen gelegt werden.

Darüber hinaus sollen zielgruppengerechte Informationen zur Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen für innovative Anbieter zur Verfügung gestellt werden.

VI. GovTech Campus

Die Bundesregierung wird das „Procurement for Government“-Programm des GovTech Campus Deutschland mit den folgenden Zielsetzungen unterstützen:

  • Zugänglichmachung digitaler Beschaffungslösungen für Verwaltungen aus Bund, Ländern und Kommunen,
  • Erprobung rechtssicherer Modelle für innovative Beschaffung von Technologien, Software und digitalen Lösungen,
  • Stärkung der digitalen Beschaffungsexpertise in der Verwaltung durch ein Weiterbildungscurriculum.

VII. Weitere Handlungsfelder neben öffentlicher Beschaffung

Die weiteren in der Start-up-Strategie genannten Handlungsfelder:

  1. Finanzierung für Start-ups stärken
  2. Start-ups die Gewinnung von Talenten erleichtern – Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver ausgestalten
  3. Gründungsgeist entfachen –Gründungen einfacher und digitaler machen
  4. Start-up-Gründerinnen und Diversität bei Gründungen stärken
  5. Start-up-Ausgründungen aus der Wissenschaft erleichtern
  6. Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Start-ups verbessern
  7. Start-up-Kompetenzen für öffentliche Aufträge mobilisieren (hier dargestellt)
  8. Start-ups den Zugang zu Daten erleichtern
  9. Reallabore stärken – Zugänge für Start-ups erleichtern
  10. Start-ups ins Zentrum stellen

Die Bundesregierung plant die in der Start-up-Strategie gebündelten Maßnahmen innerhalb dieser Legislaturperiode umzusetzen. Über den Stand der Umsetzung soll jährlich berichtet werden.