Mit dem 27. November 2019 ist die nächste Stufe der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rech-VO) in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt sind nicht mehr nur alle Bundesministerien und Verfassungsorgane verpflichtet, E-Rechnungen im Format XRechnung empfangen und verarbeiten zu können.

Vielmehr gilt nunmehr auch für die sogenannten subzentralen öffentlichen Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber auf der Ebene des Bundes eine entsprechende Verpflichtung. Betroffen von der digitalen Empfangspflicht sind damit auch alle bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.

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I. Auch für Rechnungssteller läuft eine Frist

Zwar sind von der Pflicht, elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können, aktuell nur die Rechnungsempfänger des Bundes betroffen. Doch auch für alle Rechnungssteller läuft eine Frist.

Bereits in einem Jahr soll der Rechnungsaustausch mit allen Rechnungsempfängern auf Bundesebene ausschließlich elektronisch erfolgen. Ab dem 27. November 2020 dürfen die Rechnungsempfänger des Bundes alle papierbasierten Rechnungen oder Rechnungen, die als “einfaches” PDF ohne CEN-konformen XML-Datensatz übermittelt werden, zurückweisen.

II. Einige Bundesländer starten mit elektronischem Rechnungsempfang

Neben den Auftraggebern des Bundes bedeutet der heutige Tag auch für einige Länderverwaltungen der Start in den verpflichtenden elektronischen Rechnungsempfang. Aufgrund landesspezifischer Umsetzungsvorgaben sind ab heute auch öffentliche Auftraggeber in Thüringen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg zum elektronischen Rechnungsempfang verpflichtet. In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg gelten entsprechende Regelungen bereits schon länger.

Alle anderen Bundesländer und öffentlichen Auftraggeber müssen bis zum 18. April 2020 nachgezogen haben.

III. Drohendes E-Rechnung-Chaos auf Landesebene

Problematisch sieht Stefan Groß, Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR), dabei die drohende Vielzahl an rechtlichen wie auch technischen Individuallösungen.

Zudem unterscheiden sich auch viele landespezifische Rechts- und Verwaltungsvorgaben mitunter erheblich voneinander – etwa ab welcher Rechnungshöhe nur elektronische Rechnungen akzeptiert werden sollen, in welchem E-Rechnung-Format (XRechnung, ZUGFeRD 2.0 etc.) diese zulässig sind oder welche Übertragungswege zur Übermittlung der elektronischen Rechnungsdaten zur Verfügung stehen werden.

Die Folge sind nach Ansicht des Verbands: Verschiedene Kombinationen von Daten-, Inhaltsstandard und Transportweg je Bundesland.

Ohne einen versierten E-Invoicing-Provider, der die verschiedenen Determinanten, Vorgaben und Spezifikationen für die elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen im Blick hat, dürfte es für die meisten Rechnungssteller schwierig werden, einen einheitlichen, effizienten und kostensparenden Versandprozess für elektronische Rechnungen zu entwickeln”, führt Stefan Groß aus und ergänzt: “Das gilt gerade dann, wenn es um hohe Rechnungsvolumina und Kundenbeziehungen zu mehr als einem staatlichen Rechnungsempfänger geht – womöglich sogar noch in unterschiedlichen Bundesländern.

IV. Hinweise zur E-Rechnung für Rechnungssteller

Die Sorge eines E-Rechnung-Chaos erscheint übertrieben, die pauschale Empfehlung direkt auf „E-Invoicing-Provider“ zuzugreifen im Einzelfall vorschnell. Zunächst sollte jeder Lieferant bei den öffentlichen Auftraggebern, für die er tätig ist, nachfragen, welche Lösung von diesem bereits genutzt oder angestrebt wird, da es auch innerhalb eines Bundeslandes zu unterschiedlichen Lösungen kommen kann.

Zu wenig berücksichtigt wird zudem, dass die Verordnung nicht nur die Kernverwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen, sondern auch sonstige öffentliche Auftraggeber wie z.B. Krankenkassen trifft. Ob solche öffentlichen Auftraggeber sich dann immer auch der Lösung anschließen, in dessen Bundesland ihr Hauptsitz liegt, scheint fraglich

V. E-Rechnung kostenfrei erstellen

Konkret bedeutet dies, dass es sogar deutlich mehr Lösungen und Varianten geben kann als 17 (16 Bundesländer plus die Lösung des Bundes). Also doch Chaos? Hier lohnt ein Blick auf die konkrete Anforderung.

Carsten Klipstein, Geschäftsführer der cosinex und CEO der GovTech Gruppe meint dazu:

Wer eine E-Rechnung als XML-Datei im entsprechenden Standard übersendet, erfüllt in sicher weit über 90% der Fälle alle Anforderungen.

Unter anderem mit dem kostenfreien Dienst xrechnung.io lassen sich heute bereits solche E-Rechnung-Dateien im XRechnungs-Standard einfach und kostenfrei erstellen.

Bildquelle: leszekglasner – Fotolia.com