Am 20.12. hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik (vgl. Beitrag im cosinex Blog vom 05.11.) beraten. Während vom Ausschuss für Verteidigung empfohlen wurde, keine Einwendungen zu erheben, haben der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundestags dezidierte Änderungen im Hinblick auf die Erfassung der Vergabestatistik empfohlen.

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Entgegen der Empfehlungen der vorgenannten Ausschüsse hat der Bundesrat in seiner 984. Sitzung am 20. Dezember 2019 beschlossen, gegen den vorgelegten Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben und damit den Weg frei zu machen für die bereits im Koalitionsvertrag angelegten Änderungen im Bereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie der Vergabestatistikverordnung betreffend die Beschleunigung von Beschaffungen im Bereich der Verteidigung und Sicherheit. Gleichzeitig wurden damit auch die Anpassungen der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) gebilligt, den fundierten Anmerkungen zur Erweiterung der Meldepflichten im Unterschwellenbereich wurde nicht gefolgt.

Forderung des Wirtschaftsausschusses (u.a.)

Wie bereits in einem vorherigen Beitrag in diesem Blog ausgeführt, gehen insb. im Bereich der Unterschwellenvergaben die neuen Vorgaben zur Meldepflicht nach der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) deutlich über die bisherigen Regelungen hinaus.

Die geplanten Änderungen der Vergabestatistikverordnung beinhalten nicht nur Regelungen, die erforderlich sind, um beim Aufbau der Vergabestatistik des Bundes die zu beachtenden technischen und rechtlichen Anforderungen umzusetzen. Vielmehr führen auch nach Ansicht der Ausschüsse die geänderten Vorgaben zu einer deutlichen inhaltlichen Erweiterung der Statistikpflichten gegenüber dem bisherigen Rechtsstand und damit zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand bei allen Vergabestellen, die für jede Vergabe den gesamten Umfang der Daten erfassen sollen.

Hinweise für die Praxis

Als Tagesordnungspunkt 21 (von insgesamt 52) in einer Bundesratssitzung am Freitag (20.12.) mag der Zeitpunkt „günstig“ gewählt worden sein, um unter den bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Anpassungen (zur Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit) auch gleich die Erweiterungen im Bereich der Vergabestatistik zu beraten.

Die Antwort auf die Frage, ob die Änderungen für die Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit europarechtlich tragen, steht noch aus (vgl. hierzu auch folgenden Beitrag).

Die Erweiterung der Vergabestatistik insbesondere im Bereich der Unterschwellenvergaben steht, jedenfalls nach Billigung des Bundesrats, im Ermessen des nationalen Gesetzgebers und wird damit deutsche Vergabestellen unmittelbar in der Praxis betreffen. Offen ist, ab wann die Meldepflicht beginnt.

Für Lösungsanbieter wie cosinex wird damit der Rechtsrahmen konkret, um die Meldepflichten gemäß der neuen Vergabestatistik (bestmöglich) in den bestehenden Lösungen umzusetzen. Ohne zusätzliche Angaben – und damit Erfassungsaufwand für Vergabestellen – wird dies allerdings nach aktuellen Bewertungen nicht möglich sein.

Weitere Informationen

Die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundestags finden Sie im gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) unter diesem Link. Die Stellungnahme des Bundesrats finden Sie hier.