Digitale Verwaltung: Zu wenige der im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) geplanten Dienste stehen zur Verfügung – Dienste, die bereits online sind, kommen nicht bei den Bürgern an. Das zeigen mit dem eGovernment MONITOR 2021 und dem Monitor Digitale Verwaltung des Nationalen Normenkontrollrats zwei aktuelle Publikationen. Vage Hoffnungen legt der Normenkontrollrat auf die beginnende neue Legislaturperiode.

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Grundsätzliche Offenheit gegenüber digitaler Interaktion mit Staat und Behörden auf der einen, stagnierende Nutzung und wachsende Unzufriedenheit auf der anderen Seite: Die digitale Verwaltung kommt bislang nicht in der Breite der Bevölkerung an. Das zeigt die Studie eGovernment MONITOR 20211.

Deutschland: Nutzung rückläufig – letzter Platz im DACH-Raum

Verwaltungsportale werden selten als Einstieg für E-Government genutzt

Demnach verharrt die Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen in Deutschland auf einem mittleren Niveau: 52 % der Bürgerinnen und Bürger nahmen innerhalb der letzten zwölf Monate solche Leistungen in Anspruch. Damit ist die Nutzung leicht rückläufig (2020: 54 %) und liegt deutlich hinter den Vergleichsländern Österreich (76 %) und Schweiz (60 %).

Nutzerkonten, die miteinander sprechen?

Wer im Alltag ganz selbstverständlich online einkauft und Bankgeschäfte per App erledigt, erwartet mit Recht auch solche niedrigschwelligen Angebote vom Staat“, kommentiert Dr. Markus Richter, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik und Staatssekretär im Bundesinnenministerium die Befunde.

Dafür arbeite man intensiv an mehreren Baustellen: „Ein zentraler Baustein ist die Smart eID, eine besonders komfortable Variante der Online-Ausweisfunktion auf dem Smartphone“, so Richter weiter. Zudem baue man Nutzerkonten, „die miteinander sprechen“, und vernetze die Verwaltungsportale von Bund und Ländern.

OZG-Umsetzung: Nicht mehr fristgerecht zu schaffen

Wenig greifbare Erfolge, dafür aber umso mehr offene Fragen„, konstatiert hingegen der Nationale Normenkontrollrat mit Blick auf die Bemühungen des Bundes bei der Verwaltungsdigitalisierung in seinem Monitor Digitale Verwaltung #6.

So sei die fristgerechte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten, nicht mehr fristgerecht zu schaffen:

Von 575 OZGLeistungsbündeln werden derzeit 381 aktiv bearbeitet. Von diesen 381 befinden sich 139 in der Planungs und 188 in der Umsetzungsphase. 54 Einzelleistungen sind mindestens in einer Kommune online, 16 davon flächendeckend, d.h. in mindestens der Hälfte der Bundesländer. Von den 16 sind 14 Bundes und 2 Landesleistungen. Formal ist das OZG dann umgesetzt, wenn aus diesen 16 Leistungen 575 geworden sind.

Über die Gründe kann man viele Worte verlieren – oder einfach das folgende Wimmelbild für sich sprechen lassen:

Viel Digitalisierungsverantwortliche und komplexe Umsetzungsstrukturen - Funktioniert das?
Viele Digitalisierungsverantwortliche und komplexe Umsetzungsstrukturen – Funktioniert das? (Stand 1.9.2021) Grafik: Normenkontrollrat

Acht Empfehlungen

Hoffnungen legt der Normenkontrollrat in die kommende Legislaturperiode. Sie biete die Chance, Strategien und Strukturen anzupassen „und – wo nötig – neu auszurichten“. Diesen Prozess flankiert der Rat mit acht Empfehlungen, die im Monitor Digitale Verwaltung ausführlich vorgestellt werden:

  1. Verbindliches Standardisierungsregime für die öffentliche IT einführen
  2. Datengetriebenes Regieren als verbindliches Grundprinzip für Gestaltung und Erbringung öffentlicher Leistungen
  3. Durchsetzungsstarke, übergreifende Gesamtkoordinierung der Registermodernisierung aufsetzen
  4. Digitaltauglichkeit des Rechts erhöhen – Rechtsbegriffe modularisieren, Digi-Check einführen
  5. Flächendeckung erleichtern, Transaktionskosten senken, App-Store für die Verwaltung einrichten
  6. IT-Entwicklung und Betrieb durch Plattformkonzepte und ein föderales Architekturmanagement vereinfachen
  7. Strategiekapazität von Bund und Ländern stärken, Entscheidungswege beschleunigen
  8. Operative Leistungsfähigkeit der föderalen IT-Koordinierung (FITKO) stärken

Quellen

Titelbild: Ugi K. – Unsplash 

Fussnoten

  1. Der eGovernment MONITOR 2021 ist eine repräsentative Studie der Initiative D21 und der Technischen Universität München. Die Befragung erfolgte online vom 1. bis 21. Juni 2021. Befragt wurden Personen ab 16 Jahren in Privathaushalten, die das Internet privat nutzen.