Logo des Portals Siegelklarheit

Das Portal www.Siegelklarheit.de hat nunmehr auch Siegel und Gütezeichen für die Produktgruppen Wasch- und Reinigungsmittel sowie Natursteine nebst Bewertung eingebunden.

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Siegelklarheit.de unterstützt unter anderem Vergabestellen beim nachhaltigen Einkauf. Zu mittlerweile neun Produktgruppen können Nutzer hier herausfinden, welche Siegel die Anforderungen erfüllen oder durch besonders hohe Anforderungen hervorstechen.

Herausgeber des Portals ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die Umsetzung erfolgt durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Ziel des Portals ist nach eigenen Angaben die Stärkung nachhaltigen Handelns, indem Verbraucher und öffentliche Auftraggeber dabei unterstützt werden, Umwelt- und Sozialsiegel besser zu verstehen.

Anders als bei der Produktsuche im ebenfalls von der GIZ bereitgestellten Portal „Kompass Nachhaltigkeit Öffentliche Beschaffung„, das ebenfalls um die o.g. Produktgruppen erweitert wurde, geht es bei Siegelklarheit vornehmlich darum, einen Überblick über die einschlägigen Siegel der einzelnen Produktgruppen zu erhalten, sodass eine Vergabestelle schnell erkennen kann, wie anspruchsvoll und glaubwürdig ein Siegel ist.

Die GIZ hat in Zusammenarbeit mit unabhängigen Gutachtern und staatlichen Stellen ein Bewertungsschema entwickelt, das die Grundlage für eine fundierte und transparente Bewertung der Siegel bildet. Das Bewertungsschema prüft in der ersten Stufe, ob ein Siegel die Mindestanforderungen der Bundesregierung erfüllt. Diese Anforderungen stellen sicher, dass die Siegel die wichtigsten sozialen und ökologischen Herausforderungen in ihrer Produktgruppe adressieren und sie durch ein glaubwürdiges Umsetzungssystem abgesichert sind. In der zweiten Stufe wird untersucht, welchen der rund 200 zusätzlichen Anforderungen das Siegel genügt.

Die Mindestanforderungen werden aus dem Gesamtanforderungskatalog ausgewählt. Sie legen fest, was ein Standard erfüllen muss, um von der Bundesregierung als empfehlenswert eingestuft zu werden.

Hilfestellung für die Prüfung der Gleichwertigkeit der Gütezeichen nach § 34 Abs. 4 VgV

Gerade durch die Möglichkeit, die Gütezeichen im Portal miteinander zu vergleichen, kann das Internet-Angebot eine Hilfestellung für die Prüfung der Gleichwertigkeit – die nach § 34 Abs. 4 VgV (bzw. § 32 SektVO, § 7a EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A) durch Vergabestellen vorzunehmen ist – bieten, wenn Leistungen mit anderen als den geforderten Gütezeichen angeboten werden.

Grundlagen des Portals Siegelklarheit.de

Den Gesamtanforderungskatalog hat eine Projektgruppe zusammengestellt. Beteiligt waren daran Fachexperten aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft. 2013 und 2014 berieten knapp 150 Experten über die Grundstruktur. Basis sind internationale Normen, wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Vorgaben von Siegelverbänden wie der ISEAL Alliance oder dem Global Ecolabelling Network.

Die Anforderungskataloge für die Produktgruppen werden mit Expertengruppen aus dem jeweiligen Sektor erarbeitet und vor Verabschiedung öffentlich konsultiert. Sie sprechen auch eine Empfehlung aus, welche der Anforderungen als Mindestanforderungen definiert werden sollen. Die beteiligten Bundesministerien treffen hierzu die finale Entscheidung.

Im Bereich Glaubwürdigkeit basieren die Anforderungen auf Prinzipien der ISEAL Alliance. Ähnliche Anforderungen haben auch das Umweltbundesamt oder die Verbraucherkommission Baden-Württemberg definiert. Die Mindestanforderungen für die Aspekte zur Sozialverträglichkeit orientieren sich u. a. am Menschenrechtsabkommen und den Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Im Bereich der Umweltfreundlichkeit werden bis zu neun Teilbereiche analysiert, im Bereich der Sozialverträglichkeit drei und die Glaubwürdigkeit wird anhand von vier Themenbereichen beurteilt.

Ein Siegel kann als „Gute Wahl“ oder „Sehr gute Wahl“ eingestuft werden. Es gilt als „Gute Wahl“, wenn es die Mindestanforderungen in den Bereichen Glaubwürdigkeit sowie Umwelt und/oder Soziales erfüllt. Ein Siegel gilt als „Sehr gute Wahl“, wenn es die Mindestanforderungen und darüber hinaus mindestens 70 von 100 Punkten in den Bereichen Glaubwürdigkeit sowie Umwelt und/oder Soziales erfüllt.

Fazit: Über das Portal Siegelklarheit.de erhalten Vergabestellen zu sieben Produktgruppen fundierte Informationen zu den jeweiligen Siegeln:

  • aktuell: Textilien, Papier, Laptops & Co., Wasch- und Reinigungsmittel, Natursteine
  • zukünftig: Holz und Lebensmittel

Die Stärken des Portals bestehen in seinem transparenten und anspruchsvollen Bewertungsschema und der Möglichkeit, Siegel unmittelbar zu vergleichen. So finden Vergabestellen schnell heraus, welches Siegel die eigenen Anforderungen bestmöglich abdeckt – oder im Umkehrschluss: welche Anforderungen von anspruchsvollen Siegeln für eine bestimmte Produktgruppe adressiert werden.

Für Vergabestellen, die zu einem vorgegebenen Produkt geeignete Nachhaltigkeitskriterien suchen, bietet der Kompass-Nachhaltigkeit.de einen zielführenderen Einstieg, da er eine Suche über den CPV-Code ermöglicht.