Wappenzeichen Rheinland-Pfalz

Mit dem Ziel mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Rheinland-Pfalz zu schaffen, trat mit Wirkung zum 04. Juli die Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz“ in Kraft, die sowohl allgemein auf die zu beachtenden Rechtsvorschriften bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verweist und zugleich weitergehende Pflichten begründet, insbesondere zur ökologisch und sozial nachhaltigen Beschaffung.

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Die neuen Vorgaben ersetzen die frühere Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ aus dem Jahr 2004, die bereits zum 31. Dezember 2011 außer Kraft getreten war. Ziel der Verwaltungsvorschrift ist es, mehr Transparenz und damit mehr Rechtssicherheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu erreichen.

E-Vergabe in Rheinland-Pfalz

Erwähnung in der Verwaltungsvorschrift finden auch die E-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz) des Landes sowie das Vergabemanagementsystem. Beide Angebote basieren auf den Lösungen der cosinex.

Hinweis für Kommunen aus RLP: Neben der E-Vergabeplattform für die Landesverwaltung wurde für rheinland-pfälzische Kommunen durch cosinex in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Vergabeportal auf Basis der gleichen Technologie mit rlp.vergabekommunal ein Angebot realisiert, dass einen einfachen und sicheren Einstieg in die E-Vergabe ermöglicht.

Änderungen und Ergänzungen betreffen (u.a.):

  • Die Anpassung der Wertgrenze für Freihändige Vergaben nach § 5 Abs. 3 i VOL/A von 15.000,- € auf jetzt 20.000,- €,
  • die Einführung einer Wertgrenze für Beschränkte Ausschreibungen von bis zu 40.000,- € bei kleineren Liefer- und Dienstleistungen ohne weitere Begründung des Einzelfalls,
  • die Erstreckung von Bevorzugtenregelungen für Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten und auf Integrationsunternehmen,
  • die verstärkte Berücksichtigung der ehemals „vergabefremden“ Kriterien bei der Vergabe von öffentlichen Auftragen, wie z.B. von Ausbildungsbetrieben, Unternehmen mit Frauenförderungsmaßnahmen, umweltverträgliche und energieeffiziente Produkte und Dienstleistungen, der ILO-Kernnormen, z.B. zur Vermeidung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit.

Die Verwaltungsvorschrift kann von der Internetseite des Wirtschaftsministeriums RLP heruntergeladen werden.