Das Bundeskartellamt hat seinen Jahresbericht 2021/22 veröffentlicht. Er bietet auch Einblicke in die Arbeit der Vergabekammern des Bundes sowie in das Wettbewerbsregister.

Auf 65 Seiten liefert der Jahresbericht einen umfassenden Überblick zur Arbeit des Bundeskartellamts. Vorgestellt werden neben Beispielen der Fusionskontrolle auch wichtige Sektoren wie die Digitalwirtschaft, die Mineralölwirtschaft und die Strom- und Gasmärkte.

VK Bund: 139 Nachprüfungsverfahren

Ebenfalls beim Bundeskartellamt angesiedelt sind die Vergabekammern des Bundes, deren Arbeit der Jahresbericht kurz vorstellt.

Demnach wurden im Jahr 2021 139 Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens an sie gestellt. 48 Sachentscheidungen wurden getroffen, von denen 36 zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und 12 zugunsten der Antragsteller ergingen. Die übrigen Nachprüfungsverfahren wurden ohne Sachentscheidung durch Rücknahme (43) oder Erledigung (40) beendet. In 23 Fällen wurde gegen die Entscheidung der Vergabekammern sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt.

Exemplarisch wird in dem Bericht zudem ein Beschluss aus dem Verteidigungsbereich vom 5. März 2021 vorgestellt, bei dem die Wirksamkeit einer Aufhebungsentscheidung bestätigt wurde. Die Bundeswehr hatte ein Verhandlungsverfahren aufgehoben, da die Angebotspreise der Bieter deutlich über den im Bundeshaushalt für die Beschaffung veranschlagten Kosten lagen. Der Bieter Lockheed-Martin wandte sich daraufhin an die Vergabekammer des Bundes und beantragte, die Bundeswehr zur Fortsetzung des Vergabeverfahrens zu verpflichten.

Ein inhaltlicher Schwerpunkt seien im Berichtszeitraum zudem die Auswirkungen von Rechten des geistigen Eigentums auf den Vergabewettbewerb gewesen, etwa bei Beschaffungen von Individualsoftware. Hier könne mitunter ein Spannungsverhältnis bestehen, wenn ein Bieter geltend macht, kein Wettbewerber könne den Auftrag ausführen, da Ausschließlichkeitsrechte bestünden. Die Vergabekammer müsse dann entscheiden, ob ein Vergabewettbewerb überhaupt möglich ist, oder ob ein Ausnahmetatbestand greift, wonach eine Direktvergabe an ein Unternehmen infrage kommt, dem tatsächlich ein Urheberrecht zusteht und das damit allein für die Leistungserbringung in Betracht kommt.

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Wettbewerbsregister: Täglich rund 800 Abfragen

Im Frühjahr 2021 hat das Bundeskartellamt den Betrieb des Wettbewerbsregisters aufgenommen. Mit den darin gespeicherten Daten sollen Auftraggeber zeitnah die erforderlichen Informationen erhalten, um etwaige Ausschlussgründe belastbar prüfen zu können. Seit Juni 2022 sind öffentliche Auftraggeber in Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, das Wettbewerbsregister abzufragen.

Inzwischen enthalte dieses mehr als 4.000 Mitteilungen über relevante Verstöße von Staatsanwaltschaften, dem Zoll und anderen Behörden. Täglich würden überdies rund 800 Abfragen von Auftraggebern durchgeführt.

Einen umfassenden Überblick zum Wettbewerbsregister, zu den Stichtagen sowie zur Löschung und Selbstreinigung für Unternehmen liefert unser Übersichtsartikel.

» Den Jahresbericht 2021/22 des Bundeskartellamtes herunterladen (PDF, 65 Seiten, 9 MB)