EU-Kommission

In einer aktuellen Bekanntmachung hat die Europäische Kommission „Leitlinien zur Vermeidung von und zum Umgang mit Interessenkonflikten gemäß der Haushaltsordnung“ veröffentlicht. Der Leitfaden soll helfen, Interessenkonflikte bei der Verwendung von EU-Mitteln – sowohl innerhalb der EU-Institutionen als auch in den Mitgliedstaaten – zu vermeiden.

Situationen, die zu Interessenkonflikten führen, können jederzeit auftreten. Sie zu vermeiden oder zumindest angemessen darauf zu reagieren ist von größter Bedeutung. Nur so können das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität und Unparteilichkeit öffentlicher Stellen und in die Entscheidungen, die dem Gemeinwohl dienen, aufrechterhalten werden. Werden Interessenkonflikte nicht vermieden oder gesteuert und beeinträchtigen sie die Entscheidungsprozesse öffentlicher Stellen, kann dies zu einem Vertrauensverlust in den öffentlichen Sektor führen.

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Mit dem Leitfaden soll dem entgegengesteuert werden. Absicht der Leitlinie ist es,

„1) eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Vorschriften über die Vermeidung von Interessenkonflikten für Finanzakteure und Bedienstete der Organe der EU, die bei der Ausführung, Überwachung und Kontrolle des EU-Haushaltsplans im Rahmen der direkten/indirekten/geteilten Mittelverwaltung mitwirken, zu fördern,

2) die Behörden, Amtsträger (einschließlich Regierungsmitglieder) der Mitgliedstaaten und jegliche anderen Personen, die bei der Ausführung des EU-Haushaltsplans im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung mitwirken, hinsichtlich der anwendbaren Vorschriften in der HO 2018 1 und der Vergaberichtlinie über die Vermeidung von Interessenkonflikten zu sensibilisieren, und

3) externe Partner (einschließlich ihres Personals und jeglicher Stellen, mit denen der externe Partner ein Vertragsverhältnis für den Haushaltsvollzug unterhält), die bei der Ausführung des EU-Haushaltsplans im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung mitwirken, hinsichtlich der anwendbaren Vorschriften in der HO 2018 über die Vermeidung von Interessenkonflikten zu sensibilisieren.“

In Abschnitt 5.2 („Vorschriften über Interessenkonflikte nach den Vergaberichtlinien“) legt der Leitfaden detailliert dar, welche Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten im Bereich des öffentlichen Auftragswesens bestehen. Nach Artikel 24 der EU-Vergaberichtlinie von 2014 werden Mitgliedstaaten beispielsweise verpflichtet sicherzustellen, dass die öffentlichen Auftraggeber geeignete Maßnahmen zur wirksamen Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von Interessenkonflikten treffen, die sich bei der Durchführung von Vergabeverfahren ergeben können. Der neue Leitfaden legt zudem dar, wie Interessenkonflikte im Bereich der Auftragsvergabe aussehen können, welche weiteren Leitlinien hier relevant sind und geht auf einschlägige EuGH-Urteile ein.

Neben der Definition und Erläuterung der neuen Bestimmungen zu Interessenkonflikten zeigt der Leitfaden überdies mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und zum Umgang mit Interessenkonflikten auf und gibt Hinweise zur Sensibilisierung für das Thema. Als hilfreiches Instrument wird beispielsweise die Einführung eines Ethik- und/oder Verhaltenskodex empfohlen, um das Bewusstsein der Mitarbeiter für die Regeln und Pflichten zur Vermeidung und Handhabung von Interessenkonflikten zu schärfen.

Weitere Informationen

Die Bekanntmachung der Kommission Leitlinien zur Vermeidung von und zum Umgang mit Interessenkonflikten gemäß der Haushaltsordnung 2021/C 121/01 ist auf der Webseite der EU zum Download verfügbar.

Quelle: EU-Kommission
Bildquelle: jorisvo

Fussnoten

  1. Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012