Erst vor einigen Wochen haben wir uns anlässlich der Entscheidung des BVerwG in unserem Blog mit Auskunftsersuchen rund um Bekanntmachungen und Vergabeverfahren befasst. Gerade in Deutschland wird nicht nur die Rechtmäßigkeit solcher Anfragen vielfach diskutiert, vielmehr scheinen auch die Mittel, mit denen Informationen angefragt werden, zunehmend problematischer zu werden. So sah sich das Amt für Veröffentlichungen der EU in der letzten Woche veranlasst, alle Partner offiziell vor Phishing-Versuchen zu warnen:

(Übersetzung der cosinex mit erläuternden Hinweisen:)

Achtung – Phishing-Versuche!

Einige Nutzer von TED – insbesondere in deutschsprachigen Ländern – werden von Personen (insb. wohl unter dem Namen „Dr. Mark Oliver Heinrichs“) kontaktiert, die sich fälschlicherweise als Direktionsleiter von TED ausgeben. Diese versuchen weitere Informationen zu erhalten, die für betrügerische Aktivitäten verwendet werden könnten. Diese E-Mails stammen nicht von TED. Das Amt für Veröffentlichungen weist darauf hin, dass keine Unterlagen oder Informationen angefordert werden, die über die in den Formularen der Auftragsbekanntmachungen oder der Bekanntmachungen vergebener Aufträge hinaus gehen.

In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an den Helpdesk des Amts für Veröffentlichungen. Die Kontaktdaten finden Sie unter diesem Link.

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