Für Busse als Nutzfahrzeuge der Personenbeförderung gelten ebenfalls Mindestziele.

Die „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ wurde am 7. September von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt und am gleichen Tag vom Bundesverkehrsministerium bereitgestellt. Sie sieht die Förderung von Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbussen, biomethanbetriebene Bussen der Fahrzeugklassen M2 und M3 sowie die dafür erforderliche Infrastruktur nebst Machbarkeitsstudien durch den Bund vor.

Im Rahmen der Regelung wird die Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Direktzuschüssen gewährt und teilweise aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) finanziert. Nach derzeitiger Finanzplanung stehen bis 2024 insgesamt 1,25 Milliarden Euro für die technologieoffene Förderung zur Verfügung, für 2025 sollen zusätzliche Mittel folgen.

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Verhältnismäßig und wirksam

Die Kommission hat die Maßnahme insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geprüft. Nach dieser Bestimmung können die Mitgliedstaaten die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige unter bestimmten Bedingungen fördern. Außerdem erfolgte eine Prüfung nach den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen.

Im Ergebnis wurde die Beihilfe als verhältnismäßig und auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt eingeschätzt. Denn:

  • die Höhe der Beihilfe wird im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens festgelegt,
  • notwendige Schutzmaßnahmen sind vorgesehen – beispielsweise Preisobergrenzen für die Anschaffung der Busse und eine maximale Beihilfe pro Begünstigtem und Projekt
  • und die positiven Auswirkungen hinsichtlich Umwelt- und Klimaziele der EU überwiegen mögliche Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen.

Ziel: Jeder zweite Bus elektrisch

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer begrüßte die Entscheidung: „Wir wollen, dass bis 2030 die Hälfte der Busse im ÖPNV elektrisch fährt. Das ist unser politisches Ziel aus dem Klimaschutzprogramm.“ Für das Umstellen der Busflotten, das Umrüsten der Betriebshöfe und Machbarkeitsstudien würden bis 2025 mehr als eine Milliarde Euro Fördermittel bereitgestellt, so der Minister weiter.

Die Richtlinie ist Teil eines Maßnahmenpakets bei der Umstellung auf alternative Antriebe: Im August begann der erste Referenzzeitraum für die Beschaffung von als sauber definierten Straßenfahrzeugen und Nutzfahrzeugen – das cosinex Blog berichtete.

Detaillierte Informationen und Antragsunterlagen bieten die Webseiten des Projektträger Jülich (PtJ) und der Programmgesellschaft NOW GmbH.