Die Koalition aus CDU und Grünen in Schleswig-Holstein hat Ende Juni ihren Vertragstext vorgelegt. Wir schauen auf die vergaberechtlichen Komponenten.

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Tarifbindung und Nachhaltigkeit

Ein dezidiertes, aber knappes Unterkapitel zum Vergaberecht umfasst bekannte Zielsetzungen wie eine stärkere Tarifbindung bei Schonung der kleinen und mittleren Unternehmen und die umweltfreundliche Beschaffung, für die ein „konkreter und praxisnaher Leitfaden“ erstellt werden soll.

Das Kompetenzzentrum für nachhaltige Beschaffung und Vergabe Schleswig-Holstein, 2019 als Ansprechpartner für Kommunen und sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung geschaffen, soll fortgeführt und gestärkt werden. Die Förderung wurde allerdings noch im Februar bis 2030 gesichert, eine Fortführung steht somit ohnehin nicht ernsthaft infrage.

Es fällt angesichts der Kürze des Abschnitts auf, dass die Koalition auf strategische Kriterien (früher „vergabefremd“) weitgehend verzichtet. Das steht im Einklang mit dem in der vorherigen Wahlperiode beschlossenen Gesetz zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein, welches eben diese Zielsetzung verfolgte.

Teillose oder Generalunternehmer?

Im Kontext der maritimen Wirtschaft – naturgemäß ein besonderer Schwerpunkt in Schleswig-Holstein – begrüßen die Koalitionäre den neuen Fokus des Bundes bei Schlüsseltechnologien in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie auf den Marineschiffbau.

Zur Stärkung des maritimen Standorts Schleswig-Holstein müsse allerdings auch die Einbeziehung von Teilvergaben von Aufträgen in den Schlüsseltechnologien geregelt werden. Damit widerspricht das Herkunftsland Robert Habecks explizit der Bundesregierung, die zuletzt verstärkt auf die Nichtanwendung von § 97 Absatz 4 GWB setzte, um Vergabeverfahren zu erleichtern – etwa bei der Errichtung von Flüssiggas-Terminals.

Digitalisierung

Unter dem Slogan public money, public code schließt sich Schleswig-Holstein der Kampagne der „Free Software Foundation Europe“ an, wonach selbst entwickelte Software unter freier Lizenz veröffentlicht werden soll. Vergabeanforderungen seien entsprechend zu überarbeiten.

Kommunen will die Koalition durch die Stärkung des IT-Verbunds Schleswig-Holstein (ITV.SH) bei der Digitalisierung ihrer Prozesse und bei der Vergabe an externe Dienstleister unterstützen.

Die Digitalisierung von Beschaffungs- und Rechnungsprozessen der öffentlichen Verwaltung will man „konsequent fortsetzen und nachhaltig optimieren“. Hinsichtlich der E-Vergabe wäre damit konsequenterweise eine Novellierung der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 1. April 2019 fällig, denn sie stellt die Durchführung elektronischer Vergaben derzeit noch fakultativ.

  • Den Koalitionsvertrag „Ideen verbinden – Chancen nutzen. Schleswig-Holstein gestalten“ von CDU und Grünen in Schleswig-Holstein herunterladen (PDF, 249 Seiten, 1,4 MB)

Titelbild: Gerd Seidel – CC BY-SA 3.0