Die zunehmende Inflation stellt die Vergabe öffentlicher Aufträge vor große Herausforderungen. Ein aktuelles Positionspapier des Branchenverbands Bitkom soll bei der Anwendung von Preisgleitklauseln unterstützen.

Preisgleitklauseln seien ein probates Mittel, um die Folgen von Preissteigerungen aufzufangen, die derzeit viele Unternehmen unter Druck setzen, wie der Branchenverband für die Unternehmen der IT- und Telekommunikationsbranche in der Handreichung mit dem Titel „Auswirkungen steigender Inflationsraten auf die Vergabe öffentlicher Aufträge im ITK-Bereich“ darlegt.

Marktverengung und Wettbewerbsverzerrung drohen

Denn die Vergabe öffentlicher Aufträge sei von den steigenden Preisen aufgrund langfristig angelegter Ausschreibungsprozesse sowie mehrjähriger Rahmenverträge in besonderer Weise betroffen. Mittel- und langfristig tragfähige Preise könnten derzeit kaum kalkuliert werden. Die Vergabe öffentlicher Aufträge sei dabei besonderen Risiken ausgesetzt, wie die Autoren warnen.

So drohe die Gefahr einer Marktverengung, wenn Unternehmen ihre Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungsverfahren einschränken. Ferner könne sich der Wettbewerb zugunsten großer Anbieter verzerren, die sich (für einen gewissen Zeitraum) Negativmargen leisten können. Darüber hinaus stehe die Leistungserbringung selbst infrage, wenn sie zu obsoleten und inzwischen ruinös gewordenen Preisen erfolgen müsste.

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Nachholbedarf in der Vergabepraxis?

Bund und Länder haben die Gefahr einer sich verschärfenden Inflation für die Vergabe öffentlicher Aufträge erkannt und mit entsprechenden Erlassen und Rundschreiben reagiert. Wie Erfahrungen von Bitkom-Mitgliedsunternehmen zeigen sollen, werde dies in der Vergabepraxis jedoch kaum reflektiert: Bieterfragen zur Aufnahme von Preisgleitklauseln in Rahmenvereinbarungen würden von ausschreibenden Stellen in der Regel und „zumeist grundlos“ abgelehnt.

Formulierungsvorschläge und Referenzindizes

Zur Anpassung von Verträgen bei längeren Restlaufzeiten fassen sich die Autoren des Papiers eher kurz; wichtig sei, dass Unternehmen die Notwendigkeit für Vertragsanpassungen nachvollziehbar darzulegen haben.

Der Schwerpunkt der Vorschläge liegt bei der Aufnahme von Preisgleitklauseln in Neuverträge. Neben den potenziellen Elementen einer Preisanpassungsklausel werden auch Formulierungsvorschläge für eine Indexierung des Gesamtpreises sowie für eine Indexierung nach Kostenbestandteilen aufgeführt. Geeignete Referenzindizes für Preisanpassungen werden vorgeschlagen. Das Preisklauselgesetz (PreisKlG) als relevanter Rechtsrahmen setze der Auswahl geeigneter Indizes einen engen Rahmen. Seine Vorgaben seien deshalb stets im Einzelfall zu prüfen.

  • Das Positionspapier „Auswirkungen steigender Inflationsraten auf die Vergabe öffentlicher Aufträge im ITK-Bereichherunterladen (PDF, 11 Seiten)